Lexikon

Landtag

in Deutschland die gewählte Volksvertretung (Parlament) der Länder; in Berlin: Abgeordnetenhaus, in Bremen und Hamburg: Bürgerschaft. Auch in Österreich heißt die gesetzgebende Körperschaft eines Bundeslands Landtag; in Wien: Gemeinderat.
Von der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts an bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die (gemeinsame) Versammlung der Landstände als Landtag bezeichnet; danach wurden unter Landtag entweder die parlamentarische Volksvertretung (wie noch heute) oder auch beide Kammern eines Landes verstanden.
alter Mann hält sich mit schmerzverzerrtem Gesicht die Hände
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Attosekunden, Elektronen
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