Lexikon

Beamte

Beamtenrecht
Personen, die zum Staat (Bund, Land) oder zu einer sonstigen Körperschaft (z. B. Gemeinde) oder Anstalt des öffentlichen Rechts in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Das Beamtenverhältnis wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde begründet, in der die Worte „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ enthalten sein müssen. Die Berufung gilt regelmäßig auf Lebenszeit, u. U. aber auch auf Zeit, auf Probe, auf Widerruf oder zum Ehrenbeamten.
Politische Beamte sind bestimmte höhere Ministerialbeamte wie Staatssekretäre, Ministerialdirektoren und höhere Beamte im Auswärtigen Dienst. Richter sind nach dem geltenden Recht in Deutschland nicht Beamte; Minister und Parlamentarische Staatssekretäre sind Amtsträger, nicht Beamte.
Proton, Messungen
Wissenschaft

Ist der Streit um den Radius des Protons entschieden?

Wie groß Protonen sind, sorgt seit 2010 für Aufregung in der Teilchenphysik. Neue Erkenntnisse legen einen kleineren Wert nahe als früher angenommen. von DIRK EIDEMÜLLER Protonen gehören sind in allen Atomkernen enthalten. Der leichteste, Wasserstoff, besteht aus exakt einem Proton. Schwerere Atomkerne haben zusätzliche Protonen...

Foto einer Frau, die einen Donut an den Mund führt
Wissenschaft

Warum für Nachtisch immer noch Platz ist

Eis geht immer? Entgegen dem oft subjektiven Eindruck haben wir für Desserts keinen separaten Platz im Bauch. Dass wir nach einer üppigen Mahlzeit trotzdem noch Appetit auf einen Nachtisch haben, liegt vielmehr an unserem Gehirn, wie Forschende jetzt herausgefunden haben. Demnach sorgen dieselben Nervenzellen im Zwischenhirn, die...

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