Lexikon

Futr

[das; lateinisch, zukünftig]
Futurum; Futur I
Zeitform zur Bezeichnung zukünftiger Handlungen und Geschehnisse. Im Deutschen gebildet mit dem Hilfsverb „werden“ und dem Infinitiv Präsens (z. B. „ich werde essen“) oder auch durch das Präsens ersetzt (z. B. „morgen komme ich“). Das Futurum exactum (Futur II) bezeichnet eine in der Zukunft abgeschlossene Handlung oder Begebenheit (z. B. „ich werde gegessen haben“).
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