Lexikon
Erzämter
Reichs- und Hofämter (Titularämter) im Hl. Römischen Reich, die seit dem 10. Jahrhundert von den vornehmen Reichsfürsten ausgeübt wurden und im 14. Jahrhundert an die vier weltlichen Kurfürsten übergingen, die sie symbolisch bei den Krönungsfeierlichkeiten versahen (Erztruchsess: Pfalzgraf bei Rhein; Erzmundschenk: König von Böhmen; Erzmarschall: Herzog von Sachsen; Erzkämmerer: Markgraf von Brandenburg). Die drei geistlichen Kurfürsten waren Erzkanzler. – Den Erzämtern entsprachen die seit dem 12./13. Jahrhundert im erblichen Besitz bestimmter Geschlechter befindlichen Erbämter (Reichs-Erbtruchsess: Waldburg; Reichs-Erbschenk: Limpurg; Reichs-Erbmarschall: Pappenheim; Reichs-Erbkämmerer: Bolanden-Falkenstein).
Wissenschaft
Das Wunder der Abruzzen
Mitten in Italiens Bergen hat eine kleine Bärenpopulation Jahrhunderte der Verfolgung überlebt. Dank intensiver Schutzmaßnahmen breiten sich die Tiere langsam wieder aus. von KURT DE SWAAF Auf der Aussichtsplattform von Gioia Vecchio eröffnet sich in knapp 1.400 Meter Höhe der Blick auf die wunderschöne Berglandschaft des „Parco...
Wissenschaft
Standheizung
Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...