Lexikon
König
Geschichte
der Träger der höchsten monarchischen Würde nächst dem Kaiser, in manchen Völkerschaften auch der oberste Priester.
Wie bei den altgriechischen Stadtstaaten und im römischen Staat der Frühzeit gab es auch bei den germanischen Völkern Könige. Sie wurden nach Geblütsrecht aus angestammtem Königsgeschlecht durch Akklamation auf Lebenszeit von der Völkerschaftsversammlung gewählt. Während der Völkerwanderung entstand daraus das Stammeskönigtum.
Der fränkische König (rex Francorum) der merowingischen und karolingischen Zeit war erblicher Herrscher nach salischem Recht mit z. T. stark entwickelter, an das überlieferte Volksrecht gebundener Gewalt in einem Personenverbandsstaat. Das Widerstandsrecht des Volks blieb erhalten. Der fränkische König hatte eigene Hoheitsrechte (Regalien), z. B. Gesetzgebungs- und Gerichtsgewalt, Finanzhoheit und Heeresgewalt, aber vor allem das Bannrecht (Bann) und die Hoheitsgewalt gegenüber der fränkischen Reichskirche (Eigenkirche); er entschied auch über Krieg und Frieden.
Aus dem fränkischen ging das deutsche Königtum hervor. Es war in Mittelalter und Neuzeit zumindest rechtlich Wahlmonarchie. Der gewählte deutsche König hatte Anspruch auf das Kaisertum (Kaiser), aber nicht alle deutschen Könige wurden Kaiser. Das deutsche Königtum ging durch die wachsende Macht der Territorialstaaten in seinem Einfluss besonders seit 1648 ständig zurück, während diese z. T. selbst zu Königreichen und im 19. Jahrhundert zu konstitutionellen Monarchien wurden.
Wie das deutsche Königtum ging das französische aus dem fränkischen hervor, in Frankreich wie in England herrschte das Erbrecht (statt des Wahlrechts). Königstitel führten seit dem frühen Mittelalter auch die Herrscher von Schottland, Kastilien und Aragón (Spanien), Portugal, Dänemark, Norwegen und Schweden. 1198 wurden der Herzog von Böhmen vom Kaiser, 1030 der sizilianische, 1101 der ungarische Herrscher vom Papst zum König erhoben; 1319 wurden Polen, 1718 Sardinien, 1815 die Niederlande, 1830 Belgien Königreiche. – Heute bestehen noch als Königreiche: Belgien, Bhutan, Dänemark, Großbritannien und Nordirland (sowie einige Commonwealth-Staaten), Jordanien, Lesotho, Malaysia, Marokko, Nepal, Niederlande, Norwegen, Saudi-Arabien, Schweden, Spanien, Swasiland, Thailand und Tonga.
Die Anrede für Könige ist seit dem 16. Jahrhundert „Majestät“. Im Wappen führen die Könige die Königskrone.
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