Gesundheit A-Z

Sicherstellungsauftrag

Verpflichtung der kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten durch Ärzte und Zahnärzte im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Dies gilt für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und in dem erforderlichen Ausmaß auch für Versicherte der Bundesknappschaft, Gefangene und im Rahmen der freien Heilfürsorge, also für Beamte des Bundesgrenzschutzes, der Polizei, Wehr- und Zivildienstleistende und Soldaten. Die KVen und die KBV sorgen einerseits dafür, dass die Vertragsärzte ihre Pflichten zur Krankenversorgung einhalten, vertreten andererseits deren Rechte gegenüber den Krankenkassen. Die Richtlinien zur Sicherstellung der Versorgung werden vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen aufgesetzt, der sich aus der KBV, den Bundesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen sowie der Bundesknappschaft zusammensetzt. Reichen die Leistungen der Vertragsärzte für die Sicherstellung der Versorgung nicht aus, können andere Ärzte oder gesundheitliche Einrichtungen mit der Unterstützung beauftragt werden.
Mars
Wissenschaft

Der unruhige Rote Planet

Vulkanausbrüche und Erosion durch Wasser: Bis in die jüngste geologische Vergangenheit hat sich die Oberfläche des Mars ständig verändert. von THORSTEN DAMBECK Es war wie ein himmlisches Geschenk, das pünktlich auf dem Mars abgeliefert wurde: Am Heiligen Abend 2021 schlug in Amazonis Planitia ein Meteorit ein. Die ausgedehnte...

Endometriose
Wissenschaft

Regel-mäßig Schmerzen

Millionen Frauen leiden unter Endometriose. Forschung soll helfen, die Unterleibserkrankung besser verstehen und behandeln zu können. von SIGRID MÄRZ Endometriose ist eine tückische Krankheit. Monat für Monat leiden Betroffene während ihrer Regelblutung – und einige sogar zwischen den Blutungen – unter quälenden, bisweilen...

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