Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

ex cathedra:
Das lateinische
cathedra
bedeutet „Lehrstuhl“ und leitet sich aus dem griechischen
kathedra
für „Sitz“, „Stuhl“ her. Das griechische Wort setzt sich zusammen aus
kata
„herab“, „nieder“ +
hedra
„Sitz“.
Kathedra
ist also eigentlich „das, worauf man sich niedersetzt“.
Die
cathedra
war ursprünglich im Kirchenbau der herausgehobene Platz des Bischofs in der Nähe des Altars. Das Wort wurde dann auf die bischöfliche Amtsvollmacht übertragen. Es ist auch die Wurzel des Begriffs
Kathedrale
für die Kirche eines Bischofssitzes. Dieser erscheint erstmals als
ecclesia cathedralis
beim Konzil von Tarragona im Jahr 516.
Die Wendung
ex cathedra
heißt mithin wörtlich „vom Lehrstuhl aus“ (lateinisch
ex
„aus“, „heraus“). Im Mittelalter und in der Reformationszeit wurde sie allgemein in Bezug auf päpstliche Entscheidungsrechte benutzt. Die heutige Bedeutung wurde durch Papst Pius IX. beim Ersten Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 formal definiert: Danach gilt ein Wort des Papstes
ex cathedra
als unfehlbar verkündete Lehrentscheidung in Fragen des Glaubens und der Sitte. Sie ist auch ohne Zustimmung der Gesamtkirche gültig. Der Papst bestätigt mit ihr eine geltende Lehre, die von der Gesamtkirche bereits akzeptiert ist, nicht aber eine neue Lehre. Seit 1870 hat es allerdings nur eine einzige Lehrentscheidung
ex cathedra
gegeben, nämlich das durch Papst Pius XII. im Jahr 1950 verkündete Dogma von der leiblichen Aufnahme Marias in den Himmel.
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