Lexikon
Abgeordnete
Abkürzung Abg., gewählte Mitglieder eines Parlaments. Im Zeitalter des Ständestaats waren die Abgeordneten an Weisungen der Wählenden gebunden (imperatives Mandat) und abberufbar; im modernen repräsentativen Verfassungsstaat sind sie „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 GG). Trotz dieses sog. freien Mandats und der besonderen Abgeordnetenrechte (Immunität, Indemnität, Diäten; zur Rechtsstellung in der Bundesrepublik Deutschland: Bundestag) sind die Abgeordneten heute, in der parteienstaatlichen Demokratie, vielfältigen Bindungen unterworfen, etwa an ihre Partei, an ihre Fraktion oder an innerparteiliche Interessengruppen (Lobby). Das freie Mandat bewahrt ihnen rechtliche Unabhängigkeit.
Wissenschaft
Neue Therapien in Sicht
Forschende verfolgen vielversprechende Ansätze, um die Ursachen der Parkinsonerkrankung zu bekämpfen. von CHRISTIAN JUNG Der Ernst der Lage ist offenkundig. Gemessen an der Zahl der Erkrankten, ist Morbus Parkinson nicht nur die zweithäufigste, sondern nach Fallzahlen betrachtet die am schnellsten wachsende neurodegenerative...
Wissenschaft
Sternenfeuer im Felsenkeller
Experimente in einem Dresdner Labor zeigen: Der Bethe-Weizsäcker-Zyklus läuft langsamer ab als gedacht. Er ist der Hauptlieferant der Energie in massereichen Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Wer nach den Sternen greifen will, muss manchmal in den Keller gehen. Das klingt auf den ersten Blick ein bisschen paradox. Schließlich stehen...
