21.12.2012
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Ristrno

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der; ital.italienisch
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auf alle Zweige der Schadenversicherung sich beziehendes Recht des Versicherungsnehmers, die gezahlten Prämien zurückzufordern bzw. noch nicht gezahlte einzubehalten, wenn das versicherte Risiko nicht entstanden oder weggefallen ist.