17.05.2013
Total votes: 0

vorbehalten

vor|be|hal|ten
V.
61 [1], hat vorbehalten; mit Dat. (sich) und Akk.
sich etwas v.
1.
etwas jetzt noch nicht tun, noch nicht mitteilen;
er behält sich die Entscheidung noch vor
2.
den Anspruch auf etwas erheben, was später vielleicht geltend gemacht wird, den Anspruch erheben, gegebenenfalls noch etwas zu tun;
er behält sich das Recht vor, weitere Mitarbeiter heranzuziehen; ich behalte mir vor, noch Änderungen anzubringen