15.12.2012
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>> Einrede (bürgerliches Recht)
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Einrede
bürgerliches Recht
Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Anspruch eines anderen, z.
B. die
E.
Einrede
der Stundung (aufschiebende,
dilatorische Einrede
) oder der Verjährung (dauernde,
peremptorische Einrede
).
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"
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