Bauen: Baurecht, Bebauungsplan und Baugenehmigung
Einleitung
Das öffentliche Baurecht umfasst alle Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder und der Gemeinden, soweit sie die Ordnung des bebauten und noch zu bebauenden Grund und Bodens betreffen. Es wird vor allem vom Baugesetzbuch erfasst. Die Baugesetze (Bauordnungen) der Länder regeln die technische und gestalterische Seite des Bauens. Die örtlichen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne werden durch die Gemeinden aufgestellt.
Die Länder sind zuständig für die Regelung des Bauaufsichtsrechts (Bebauung der Grundstücke, Lage und Stellung der Bauwerke, Bauausführung, Baugenehmigungsverfahren).
- Einleitung
- Baugesetzbuch [1]
- Bauordnungen [2]
- Ausnahmeregelungen [3]
- Bebauungsplan [4]
- Baugenehmigung [5]
Bibliografie:
- Michael Brenner: Öffentliches Baurecht, 3. Auflage, Heidelberg 2009
- Michael Hauth, Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung, 9. Auflage, München 2008