16.01.2012
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Insolvenz

Viele neu gegründete Unternehmen verschwinden innerhalb der ersten fünf Jahre wieder vom Markt. Schuld ist oft eine falsche Finanzplanung oder fehlendes Eigenkapital. Häufig wird ein Unternehmen dann insolvent, also zahlungsunfähig. Es kann offene Rechnungen nicht mehr begleichen und Miete und Gehälter nicht mehr überweisen. Spätestens jetzt sollte ein Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt werden.

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Seit 1999 gilt eine neue Insolvenzordnung, die zum 1. Dezember 2001 aktualisiert wurde. Ziel dieses neuen Gesetzes ist es, die Zahl der Pleiten zu reduzieren und den betroffenen Unternehmern und Privatpersonen einen Neuanfang zu erleichtern. Gläubiger, Schuldner und ein Insolvenzverwalter sollen gemeinsam eine Lösung finden, um das angeschlagene Unternehmen zu sanieren, anstatt es sofort abzuwickeln.

Ein Insolvenzverfahren können juristische Personen, also Unternehmen (zum Beispiel GmbHs), aber auch natürliche Personen (Einzelunternehmer bzw. persönlich haftende Gesellschafter einer OHG oder KG) beantragen. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende kann das Verbraucherinsolvenzrecht gelten. Welches Verfahren angewendet wird, entscheidet das zuständige Amtsgericht.

Zahlungsprobleme - Was Sie als Unternehmer tun müssen

In der Krise stecken viele Menschen erst einmal den Kopf in den Sand und hoffen, dass der Spuk irgendwie vorüberzieht. Bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit wäre dies das Schlimmste, was Sie tun können. Eine Krise zu vertuschen und Geschäftspartner hinzuhalten, kann für den Unternehmer strafrechtliche Konsequenzen haben. Geschäftsführer einer GmbH zum Beispiel haben - sobald sie überschuldet oder nicht mehr liquide sind - drei Wochen Zeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. Andernfalls machen sie sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Auch wer aus "Spargründen" weder Umsatzsteuer noch Sozialabgaben für seine Angestellten bezahlt, macht sich strafbar.

Eine gute Anlaufstelle bei drohender Illiquidität sind die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammer oder die Deutsche Ausgleichsbank (dta). Sie beraten Unternehmer und erklären, welche Tricks erlaubt oder verboten sind, begutachten Vergleichsanträge und zeigen Wege auf, wie sich der Betrieb sanieren ließe.

Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, können Schuldner oder Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Der Schuldner selbst kann schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit den Antrag einreichen. Diese Option ist neu und soll Schuldnern die Möglichkeit geben, sich frühzeitig dem Schutz eines geordneten Schuldenbereinigungsverfahrens zu unterstellen. Bei juristischen Personen reicht eine Überschuldung als Insolvenzgrund aus.

Nach der Antragstellung prüft das Gericht, ob genug Unternehmenswerte vorhanden sind, die die Verfahrenskosten decken. Ist dies nicht der Fall, lehnt es die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens "mangels Masse" ab. Das Unternehmen wird aufgelöst.

Sind noch genügend Werte, wie Fahrzeuge, Maschinen, Geld, vorhanden, wird das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter benannt. Nach drei Monaten muss der Insolvenzverwalter einen Bericht über die wirtschaftliche Situation und die Chancen auf eine Fortführung des Unternehmens vorlegen. Aufgrund dieses Berichtes entscheidet die Gläubigerversammlung über das Schicksal des Unternehmens: Sanierung oder Auflösung.

Sanierung des Unternehmens
Ziel ist es, das Unternehmen zu erhalten und wirtschaftlich auf eigene Beine zu stellen. Bei einer "übertragenden Sanierung" kauft ein Dritter das Unternehmen oder einzelne Teile.

Gläubiger, die bei Beginn des Insolvenzverfahrens Sicherheiten bekommen haben, erhalten Zahlungen aus dem Verkauf des Unternehmensvermögens. Ihre Ansprüche können allerdings durch den Insolvenzplan beschnitten werden, damit die Überlebensfähigkeit des Unternehmens nicht gefährdet wird. Denn auch die Gläubiger haben meist mehr davon, langfristig einen Kunden zu erhalten, als kurzfristig eine hohe Rückzahlungsquote durchzusetzen.

Auflösung des Unternehmens
Alle Gläubiger ohne Sicherheiten erhalten aus dem Verkauf der verbleibenden Unternehmenswerte den jeweils gleichen Anteil. Die Arbeitnehmer sind durch das Insolvenzgeld geschützt, das Lohnausfälle für die Zeit von drei Monaten abdeckt. Außerdem regelt ein Sozialplan die Abfindungszahlungen.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Selbstständige und Kleinunternehmer

Zunächst sollten Schuldner und Gläubiger versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. Funktioniert das nicht, kann der Schuldner beim zuständigen Amtsgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Gleichzeitig kann er eine so genannte Restschuldbefreiung beantragen.

Zunächst versucht das Gericht, durch einen Schuldenbereinigungsplan eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger zu erzielen. Der Plan regelt, wie Verbindlichkeiten getilgt und Schulden beglichen werden. Zum Beispiel durch Ratenzahlung, Stundung oder Teilerlass der Schulden. Stimmen die Gläubiger dem Plan nicht zu, wird ein vereinfachtes Insolvenzverfahren eröffnet. Das Gericht beruft einen Treuhänder, der die Verwertung der Insolvenzmasse übernimmt.

Restschuldbefreiung
Schuldner, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben, können Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Das bedeutet, dass sie nach sieben (in Einzelfällen: fünf) Jahren schuldenfrei sein können. Bewilligt das Gericht den Antrag, muss der Schuldner sieben Jahre lang sein gesamtes pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abführen. Dieser verteilt das Geld an die Gläubiger. Auflagen für den Schuldner: Er muss sich um "zumutbare Arbeit" kümmern sowie jeden Arbeits- und Ortswechsel dem Gericht mitteilen. Auch darf er keine Schwarzarbeit annehmen. Verstößt er gegen diese Auflagen, kann er von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen werden. Läuft alles glatt, werden nach Ablauf der "Wohlverhaltensperiode" von sieben Jahren alle Verbindlichkeiten per Gerichtsbeschluss erlassen. Auf ein neues Vermögen können die Gläubiger dann nicht mehr zugreifen.

Insolvenzgründe

Warum Unternehmen pleite machen

Die Gründe für eine Unternehmenspleite sind sehr unterschiedlich - sie reichen von ungünstigen Marktentwicklungen bis hin zu Managementfehlern. Durch sie kann das Unternehmen in finanzielle Engpässe geraten und im schlimmsten Fall zahlungsunfähig werden.

  • Falsche Finanzplanung
    Eine zu optimistische Umsatzerwartung, ein zu knapp kalkulierter Finanzbedarf oder zu eng bemessene Reserven: Viele Unternehmer scheitern an unzureichender Finanzierungsplanung. Oft werden Fixkosten wie Kredittilgung, Zinsen, Versicherung oder Sozialabgaben für die Angestellten viel zu niedrig angesetzt oder schlicht vergessen. Gerade in der Anfangs- und Akquisephase kann das zum Verhängnis werden, wenn Gründer die oft schlechte Zahlungsmoral der Kunden oder einen möglichen Zahlungsausfall von Forderungen nicht einrechnen. Solche Fehlplanungen zehren an den Finanzreserven.
  • Managementfehler
    Eine detaillierte Vorbereitung der Geschäftsidee und Qualifikation des Jungunternehmers sollten selbstverständlich sein. Die meisten Gründer sind auf ihrem Fachgebiet durchaus ausgewiesene Experten. Nur betriebswirtschaftliche Kenntnisse haben sie häufig nicht. Wenn ein Gründer dann nicht schnell Manager und Controller einstellt, sind Probleme vorprogrammiert. Denn den meisten Jungunternehmern fehlt nämlich ganz einfach das Know-how, um wirtschaftliche Krisen frühzeitig zu erkennen und ihnen wirksam gegenzusteuern. Auch erfahrene Unternehmer denken oft, dass sie alle Probleme alleine lösen können. Doch stoßen auch sie - zum Beispiel in Krisenzeiten - an ihre Grenzen. Spätestens dann sollte ein Unternehmer Hilfe von außenstehenden Beratern einholen. Oder Fachleute für die unterschiedlichen Managementbereiche (Controlling, Personal, Marketing, etc.) einstellen, die ihn bei der täglichen Arbeit entlasten.
  • Unzureichende Marktanalyse und fehlende Kundenorientierung
    In jeden Businessplan gehören Markt- und Kundenanalysen. Studien haben allerdings gezeigt, dass Gründer diese beiden Punkte oft sehr nachlässig abhandeln. Und läuft das Geschäft erst einmal, machen sich viele Unternehmer über dieses Thema keine Gedanken mehr. Dabei ist es unerlässlich zu analysieren, wie groß der Markt für ein Angebot ist. Ebenfalls wichtig zu wissen: Wie viele potenzielle Kunden gibt es und was wollen sie? Denn gerade bei technischen Produkten verlieren sich die Erfinder gerne in technischen Details und vernachlässigen den tatsächliche Bedarf des Kunden. Auch verändern sich Marktsituation und Kundenbedürfnisse im Laufe der Zeit. Mangelhafte Analysen führen daher zu unrealistischen Absatz- und Umsatzprognosen. Diese wiederum können Auslöser für Zahlungsschwierigkeiten sein.
  • Zahlungausfälle
    Viele Auftraggeber lassen sich mit dem Bezahlen von Rechnungen Zeit: Weniger als die Hälfte begleicht Außenstände innerhalb von 30 Tagen. Schlechte Zahlungsmoral belastet gerade kleine Unternehmen, denn sie müssen wiederum Lieferanten und Mitarbeiter bezahlen. Liquiditätsengpässe trotz hoher Außenstände sind daher keine Seltenheit, wenn die Unternehmer nicht genügend Reserven aufbauen konnten. Auch haben Firmen gerade in der Anfangszeit nur wenige Kunden. Zahlt einer davon nicht oder wird insolvent, entzieht das dem jungen Unternehmen oftmals die Geschäftsbasis.
  • Wachstum
    Eigentlich absurd, aber doch ein häufiger Grund des Scheiterns ist zu schnelles Wachstum. Denn mit der Zahl der Aufträge wächst nicht sofort auch der Umsatz. Trotzdem muss die Unternehmensorganisation an die Auftragsfülle angepasst werden: neue, hoch qualifizierte Mitarbeiter werden eingestellt, Büroräume gemietet, Computer und Maschinen angeschafft. Das sind alles vorher nicht eingeplante Mehrkosten. Die unausgewogene Ertrags-Kosten-Lage führt dann zu Finanzengpässen.

Kleines Insolvenz ABC

Gläubiger

Diese haben einen begründeten Vermögensanspruch gegenüber dem Schuldner, wenn sie ihm zum Beispiel Waren geliefert haben.

Insolvenz

Unternehmen sind insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Das bedeutet: Sie können ihre Verbindlichkeiten (Steuern, Sozialabgaben für das Personal, Rechnungen der Lieferanten etc.) nicht mehr bezahlen.

Insolvenzantrag

Den Insolvenzantrag stellt entweder der Schuldner selbst oder ein Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht. Der Antrag eröffnet ein vorläufiges und - später - tatsächliches Insolvenzverfahren. Ziel ist die Sanierung oder die Auflösung des betroffenen Unternehmens. Gläubiger müssen ihre Forderungen beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Dieses setzt einen Insolvenzverwalter ein. Er führt die Geschäfte zunächst weiter und bestimmt über die Verteilung des verbleibenden Vermögens.

Insolvenzgeld

Das Arbeitsamt bezahlt rückständige Löhne und Gehälter für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Der Antrag auf Insolvenzgeld kann erst nach Eröffnung des Verfahrens gestellt werden.

Insolvenzmasse

Sie umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners, das ihm zu Beginn des Insolvenzverfahrens gehört oder das er während des Verfahrens erlangt.

Konkurs

Konkurs und Konkursverfahren bezeichneten nach altem Recht das gerichtliche Vollstreckungsprozedere, das alle Gläubiger eines insolventen Unternehmens gleichmäßig befriedigen sollte. Der Konkurs wurde 1999 durch eine neue Insolvenzordnung ersetzt.

Überschuldung

Ein Unternehmen ist überschuldet, wenn die Verbindlichkeiten (also die offenen Rechnungen) höher sind als das Firmenvermögen (z.B. Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge).

Vergleich

Als Vergleich bezeichnete das bisherige Recht den Versuch, das Unternehmen durch eine Einigung von Schuldner und Gläubigern zu retten - meist außergerichtlich. Begriff und Verfahren wurden 1999 durch die neue Insolvenzordnung ersetzt.

Zahlungsunfähigkeit

Ein Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Auch die drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Diese besteht dann, wenn der Schuldner absehen kann, dass er bestehende Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht begleichen kann.