Wahlperiode
der Zeitraum, für den Personen in Ämter oder Körperschaften gewählt werden, bei Bestellung von Einzelpersonen auch als Amtszeit, bei Wahl von Gesetzgebungsorganen (Parlamenten) auch als Legislaturperiode bezeichnet.
In Deutschland beträgt die W.Wahlperiode des Bundestags 4 Jahre, die der Landtage in der Regel 5 Jahre. In Hamburg u.und Bremen beträgt die W.Wahlperiode 4 Jahre. In Österreich u.und der Schweiz beträgt die W.Wahlperiode des Nationalrats ebenfalls jeweils 4 Jahre, die Amtszeit beim Staatsoberhaupt (Bundes-Präs.Bundespräsident) in Deutschland 5 u.und in Österreich 6 Jahre. Legislaturperiode [1], Session [2].