Jeder Bundesbürger bezahlt jährlich etwa 1600 Euro für Versicherungen. Haus, Auto, Hund, Plattensammlung, nicht zu vergessen die Altersvorsorge und die Absicherung im Krankheitsfall – die Gründe, sich und sein Hab und Gut zu versichern, sind so vielfältig wie die Angebote auf dem Versicherungsmarkt. Es fällt nicht immer leicht dabei den Überblick zu behalten. Viele wissen nicht, wann sie welchen Schutz benötigen oder ob sie überhaupt bestimmte Versicherungen brauchen. Wir klären Sie darüber auf, welche Versicherung für welche Personengruppe ratsam ist und in welchen Lebensabschnitten sich welcher Schutz unbedingt empfiehlt.
Haftpflicht ist Pflicht für alle

Das eigene Hab und Gut sollte genauso gut versichert sein wie man selbst.
Über den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollte man nicht zweimal nachdenken. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und andere Gesetze sehen nämlich vor, dass jeder für Schäden, die er anderen zufügt, in unbegrenzter Höhe haften muss. Diese Haftung muss schon bei geringer Fahrlässigkeit geleistet werden. In so einer Situation erbringt die Haftpflichtversicherung Schadenersatzzahlungen bei berechtigten Ansprüchen. Außerdem wehrt sie unberechtigte Forderungen ab.
Familien und Alleinerziehende

Gerade für Familien mit kleinen Kindern sind neben Berufsunfähigkeitsversicherung (sehr wichtig, wenn das Einkommen wesentlich zum Familienunterhalt beiträgt) und Privathaftpflichtversicherung weitere Versicherungen ratsam. Eine Unfallversicherung für die Hausfrau oder den Hausmann sowie für die Kinder mildert die finanziellen Folgen einer Invalidität. Häufig können junge Familien noch nicht die finanziellen Mittel aufbringen, um – z.B. nach einem verheerenden Schaden in der Wohnung – wieder neues Eigentum aufzubauen. Eine Hausratversicherung kann den Schaden abfangen.
Arbeitnehmer und Berufsanfänger
Berufsanfänger können sich im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oft nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, haben seit der Gesetzesänderung zum 01.01.2001 keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Als nützlich erweist sich hier der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch Jugendliche in der Berufsausbildung sollten – ausreichende finanzielle Mittel vorausgesetzt – eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Ältere Menschen

Sie haben mittlerweile ein “gesetztes Alter” erreicht, ausreichendes Kapital angehäuft und die Kinder haben das Haus verlassen? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern gesetzliche Rentenansprüche und Rücklagen angemessen sind, brauchen Sie nun nicht mehr abzuschließen, ebenso wenig benötigen Sie eine Risiko-Lebensversicherung. Das macht auch daher wenig Sinn, als die Prämien für neue Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen im fortgeschrittenen Alter sehr hoch sind – ein neuer Vertragsabschluss lohnt sich nicht. Eine schon vorhandene Unfallsicherung inklusive Invaliditätsschutz ist aber weiterhin zweckmäßig. Sind Sie z.B. schuldlos in einen Unfall verwickelt und die Gegenpartei besitzt keine Haftpflichtversicherung, können Sie im Falle einer Invalidität zumindest Leistungen von der eigenen Versicherung beziehen.
Weil Sie jetzt eventuell mehr Geld zur Verfügung haben, das für den Erwerb von Sachwerten verwendet werden kann, kommt der Hausratversicherung eine größere Relevanz zu. Dazu sollten Sie neben der immer wichtigen Haftpflichtversicherung eine Gebäudeversicherung in Ihre Überlegungen einbeziehen.
Gesundheit und Leben
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ist absolut unerlässlich, da die Behandlungskosten im Krankheitsfall so hoch ausfallen können, dass sie – bei fehlender Versicherung – zum wirtschaftlichen Ruin führen können. Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, unterliegen der gesetzlichen Versicherungspflicht. Wer mehr verdient, kann sich auch bei einer privaten Versicherungsgesellschaft krankenversichern lassen.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land, in das Sie reisen, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Doch Vorsicht: Es kann dennoch zu beträchtlichen Zuzahlungen kommen, weil ausländische Ärzte sich nicht an die deutsche Gebührenordnung halten müssen. Auch etwaige Rücktransporte sind nicht versichert.

Auslandsreise-Krankenversicherungen werden als Tages- und Jahrespolicen angeboten. Ein Jahresabschluss empfiehlt sich schon für diejenigen, die mindestens 14 Tage jährlich im Ausland verbringen. Die Höchstdauer des Versicherungsschutzes nach Tagen beträgt in der Regel etwa acht Wochen.
Krankentagegeldversicherung
Diese erweist sich als wichtig, wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können und die Lohnfortzahlung (die Dauer steht im Arbeitsvertrag) und das Krankengeld von der Krankenkasse nicht ausreichen, um ihre monatlichen Fixkosten zu decken.
Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn durch Krankheit oder Unfall eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eintritt, kann es sich als schwierig erweisen, den Lebensunterhalt weiterhin zu finanzieren. Die resultierenden Einkommenseinbußen können durch die gesetzliche Rentenversicherung oft nicht abgefangen werden, daher ist für diesen Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Berufsunfähigkeits-Versicherte erhalten u.a. je nach Grad der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres eine Teil- bzw. Vollrente.
Unfallversicherung
Dieser Art der Versicherung kommt eine hohe Bedeutung zu, wenn finanzielle Risiken, ausgelöst durch eine unfallbedingte Invalidität, von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichend abgesichert sind und auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht geltend gemacht werden kann. Je nach Grad der Invalidität erhalten Versicherte einen Beitrag ausgezahlt (auf hohe Versicherungssumme achten!), der die Einkommenseinbußen oder zusätzlichen Ausgaben ausgleicht.
Freiwillige zusätzliche Pflegeversicherungen
Krankenversicherte sind dank des Pflegeversicherungsgesetzes automatisch auch pflegeversichert. Sollten Sie erst im Rentenalter pflegebedürftig werden, können Sie mit der erwähnten Pflegeversicherung und den Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Altersvorsorge Ihre Bedürfnisse abdecken. Für den Fall, dass der Pflegebedarf aber in jüngeren Jahren eintritt, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Pflegetagegeldversicherung.
Risiko-Lebensversicherung
Besonders Familien mit Kindern, jedoch auch (Ehe-)Paare mit hohen finanziellen Verpflichtungen stehen nach dem Ableben eines Partners häufig vor einem finanziellen Desaster. Ein finanzielles Loch, das durch den Tod eines Elternteils oder Ehepartners entstanden ist und weder durch Renten oder sonstige Rücklagen auszugleichen ist, kann durch eine Risiko-Lebensversicherung wieder gestopft werden. Dieser Versicherungsschutz ist preisgünstiger als Berufsunfähigkeits- oder Kapital-Lebensversicherungen, weil die Versicherungssumme nur im Todesfall der versicherten Person geleistet wird.
Restschuldversicherung
Diese Versicherung ist bei Hausfinanzierungen oder sonstigen großen Anschaffungen, die durch Kredite abgesichert werden, wichtig. Eine solche Variante der Risiko-Lebensversicherung ist preislich noch günstiger, weil die Versicherungsleistung mit der Darlehensschuld abnimmt.
Kapital-Lebensversicherung
Die Kapital-Lebensversicherung bietet die Möglichkeit der Geldanlage im Hinblick auf die Altersvorsorge. In der Regel wird das Geld mit 4,5 bis 6 Prozent verzinst. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall nach Ablauf der Vertragsdauer.
Sterbegeldversicherung
Diese Versicherungen sind Kapital-Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von bis zu 10.000 Euro, die im Allgemeinen auf das Endalter 85 oder 100 Jahre abgeschlossen werden. Infolge dieser langen Laufzeiten und fehlender prämiensenkender Summenrabatte eignen sich solche Verträge daher bestenfalls für Personen, die ansonsten unversichert bleiben müssten und so geringe Rücklagen haben, dass die eigenen Bestattungskosten nicht ausgeglichen werden können.
Recht und Eigentum
Privathaftpflichtversicherung
Diese Versicherung tritt dann in Kraft, wenn es gilt, Schadenersatzzahlungen zu erstatten oder, sollten die Forderungen unberechtigt sein, diese abzuwehren. Fehlt Ihnen diese Versicherung, können Sie laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) für Schäden, die Sie anderen gegenüber anrichten, in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden – auch dann, wenn Sie nur leicht fahrlässig gehandelt haben.
Wohngebäudeversicherung
Sind Sie Hauseigentümer und möchten Sie sich vor den Folgen von Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel schützen, ist eine Wohngebäudeversicherung ratsam.
Hausratversicherung
Entstehen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Raub Schäden, springt die Hausratversicherung ein. Eine so genannte “Überspannungsklausel” schützt hochwertige technische Geräte, nicht nur bei direktem Blitzeinschlag, sondern auch bei Überspannungen.
Rechtsschutzversicherung
Diese Versicherung unterstützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten. Je nach Vertrag sind jedoch unter Umständen Angelegenheiten in Bezug auf Bauvorhaben, Scheidung und Erbstreitigkeiten ausgeschlossen. Außerdem übernimmt bei Haftpflichtversicherungsfällen auch die Haftpflichtversicherung die Kosten eines gerichtlichen Rechtsstreites – nämlich dann, wenn der Geschädigte den Prozess gewinnt.
Glas- und Fahrradversicherungen
Besitzen Sie ein teures Rad, ist der Abschluss solch einer Versicherung eine Überlegung wert. Ansonsten sind eine kaputte Glasscheibe oder ein verschwundenes Fahrrad gewöhnlich finanziell zu verkraften. Ferner erfüllt eine zusätzliche Klausel in der Hausratversicherung etwa den gleichen Schutz.
Reisegepäckversicherung

Diese Versicherung deckt die Schäden bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks. Dazu gehören alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs, auch die am Körper getragenen Sachen. Nicht versichert sind beispielsweise Schecks, Wertpapiere und Fahrkarten. Schmucksachen sowie Foto- und Filmapparate unterliegen einer Einschränkung des Versicherungsschutzes: Sie sind nur versichert, solange sie bestimmungsgemäß getragen oder benutzt werden oder aber sicher verwahrt werden.
Rund ums Auto
Kfz-Haftpflichtversicherung

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss diese Versicherung besitzen. Obwohl laut Pflichtversicherungsgesetz eine Mindestversicherungssumme ausreichend ist, ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht mit möglichst hoher Deckungssumme empfehlenswert. Der Grund hierfür liegt in den Schäden in Millionenhöhe, die bei Autounfällen häufig entstehen. Deckt die genannte Mindestversicherungssumme einen eventuellen Schadensfall nicht vollständig, müssen Sie laut Gesetzbuch persönlich in unbegrenzter Höhe haften.
Teilkaskoversicherung
Diese Versicherung schützt Ihr Fahrzeug vor Brand und Diebstahl. Wer Prämien sparen möchte, sollte einer Selbstbeteiligung von ca. 150 Euro pro Schaden zustimmen.
Vollkasko-Versicherung
In diesem Fall beziehen Sie auch dann Leistungen, wenn Sie für einen Schaden am Fahrzeug selbst verantwortlich sind. Zu beachten ist, dass diese Versicherung sehr kostenintensiv ist.
Insassenunfallversicherung
Diese Versicherungen sind zwar günstig aber im Prinzip unnötig, da etwaige Insassen-Ansprüche von der Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen werden. Für den Fahrer selbst empfiehlt sich eher eine Unfallversicherung, die nicht nur bei Auto-, sondern bei allen Unfällen hilft.
Buch-Tipps
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Ruh, Sabine T.: Das kleine Versicherungs- Lexikon
Holland, Martin: Versicherungen. Welche sinnvoll sind. Worauf Sie achten müssen









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