Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz hatten am 1. Juli 1996 nach mehr als 20 Jahren Vorarbeit die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung beschlossen. Die Unterzeichnerstaaten, zu denen auch Länder gehören, in denen Deutsch von einer Minderheit gesprochen wird, verpflichteten sich, die neue Rechtschreibung in ihren Gebieten zum 1. August 1998 in Kraft zu setzen. Für die Umsetzung einigte man sich auf eine Übergangszeit bis zum 31. Juli 2005, in der alte und neue Schreibweisen gleichermaßen gültig sind. Zugleich wurde eine zwischenstaatliche Kommission berufen und damit beauftragt, die Einführung der neuen Rechtschreibung beratend zu begleiten.
Verbindlichkeit der Neuregelung
Wenige Wochen vor dem Ende der Übergangszeit, am 3. Juni 2005, beschloss die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) zunächst nur die unstrittigen Bereiche der Neuregelung für verbindlich zu erklären, und zwar in der Fassung von 2004, d. h. mit den auf Vorschlag der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung im Juni 2004 beschlossenen Änderungen. Diese Änderungen waren das Ergebnis einer Prüfung aller Bereiche der neuen Rechtschreibung durch die Kommission, die dabei die öffentliche Diskussion und alle sachliche Kritik miteinbezog. Damit galt ab 1. August 2005 in den Bereichen Laut-Buchstaben-Zuordnung, Schreibung mit Bindestrich sowie Groß- und Kleinschreibung uneingeschränkt die neue Rechtschreibung. Alte Schreibungen, die während der Übergangszeit noch toleriert wurden, wurden in der Schule als Fehler gewertet. Eine Ausnahme hiervon machten Bayern und Nordrhein-Westfalen, in denen die Übergangszeit bis zur Vorlage von Empfehlungen für weitere Modifikationen durch den Rat für Rechtschreibung verlängert wurde.

Der seit Dezember 2004 für Empfehlungen zur Weiterentwicklung des amtlichen Regelwerks zuständige Rat für deutsche Rechtschreibung, dem sowohl Befürworter als auch Gegner der Neuregelung angehören, hatte zum Schluss die Aufgabe, Verbesserungsvorschläge für jene Regelungen zu unterbreiten, die in der Öffentlichkeit noch umstritten waren, also für Teilbereiche der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Worttrennung und der Zeichensetzung. Die Änderungen der Reform wurden am 3. Februar 2006 von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Verbindlich eingeführt wurden die Korrekturen an allen deutschen Schulen am 1. August 2006. Während einer einjährigen Übergangsfrist wurden sie jedoch bei der Notengebung noch nicht berücksichtigt. Auch Österreich und die Schweiz übernahmen die Korrekturen der Rechtschreibung. Es herrschten aber unterschiedliche Übergangsfristen: In Österreich betrug die Übergangsfrist zwei Jahre, in der Schweiz sogar drei Jahre bis zum 31. Juli 2009.
Verbindlich ist die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, die einer Regelungskompetenz des Staates unterliegen, also vor allem in Bildungseinrichtungen und Behörden. Darüber hinaus besitzen die amtlichen Rechtschreibregelungen Vorbildcharakter für alle anderen Lebensbereiche.
Die folgende Zusammenfassung der Rechtschreibreform stützt sich auf das amtliche Regelwerk: Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Hrsg. vom Rat für deutsche Rechtschreibung, Gunter Narr Verlag, Tübingen 2006.
Die Zielsetzung der Rechtschreibreform
Ziel der Neuregelung ist es, die deutsche Rechtschreibung behutsam zu vereinfachen, sie leichter erlernbar und handhabbarer zu machen. Das geschieht vor allem durch eine weitgehende Beseitigung von Ausnahmen und Widersprüchlichkeiten. Auf diese Weise wird der Geltungsbereich der Grundregeln ausgeweitet und die Systematik erhöht. Die Regeln werden insgesamt verständlicher und durchsichtiger.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Die Rechtschreibreform betrifft 6 Bereiche:
- A. Laut-Buchstaben-Zuordnungen (einschließlich Fremdwortschreibung)
- B. Getrennt- und Zusammenschreibung
- C. Schreibung mit Bindestrich
- D. Groß- und Kleinschreibung
- E. Zeichensetzung
- F. Worttrennung am Zeilenende
Laut-Buchstaben-Zuordnungen (einschließlich Fremdwortschreibung)
Unregelmäßigkeiten in der Laut-Buchstaben-Zuordnung (Entsprechung von Laut und Buchstabe) sind beseitigt worden: Man schreibt jetzt rau wie grau oder schlau (bisher: rauh); Känguru wie Gnu oder Kakadu (bisher: Känguruh). Die Schreibung des Wortes soll am Stammprinzip ausgerichtet sein: Man schreibt überschwänglich in Anlehnung an Überschwang (bisher: überschwenglich), nummerieren wegen Nummer (bisher: numerieren), platzieren wegen Platz (bisher: plazieren) oder schnäuzen wegen Schnauze (bisher: schneuzen).
Die Orientierung an der Stammschreibung gilt auch für Zusammensetzungen, bei denen drei gleiche Buchstaben aufeinandertreffen. Künftig bleiben alle drei erhalten, so schreibt man z. B. Stofffetzen (bisher: Stoffetzen, da auf die drei gleichen Konsonanten ein Vokal folgt); genusssüchtig (bisher: genußsüchtig) oder Seeelefant bzw. See-Elefant (bisher nur: See-Elefant).
Das ß wird nach kurzem Vokal durch ss ersetzt. Man schreibt: er muss, zu müssen (bisher: er muß), Schloss (bisher: Schloß) oder dass (bisher: daß). Endet das Stammwort einer Ableitung auf -z (z. B. Essenz), so kann neben der Endung -tial, -tiell jetzt auch -zial, -ziell geschrieben werden: essenziell/essentiell (bisher nur: essentiell). Einige Fremdwörter werden in ihrer Schreibung an die im Deutschen üblichen Laut-Buchstaben-Zuordnungen angeglichen. Dabei ist in der Regel die neue, angepasste Schreibung neben der fremdsprachlichen Schreibung gültig.
- 1. So kann ai durch ä ersetzt werden: Necessaire/Nessessär, wie schon Sekretär (bisher nur: Necessaire).
- 2. f, t, r, g kann in einigen Fällen ph, th, rh, gh ersetzen: Delfin/Delphin (bisher nur: Delphin), Panter/Panther (bisher nur: Panther), Hämorriden/Hämorrhoiden (bisher nur: Hämorrhoiden), Jogurt/Joghurt (bisher nur: Joghurt). Dies gilt vor allem für Wörter mit den Stämmen phon, phot und graph:
Megaphon/Megafon (wie schon zuvor: Telefon), bisher nur: Megaphon
Photometrie/Fotometrie (wie schon zuvor: Fotografie), bisher nur: Photometrie
Geographie/Geografie (wie schon zuvor: Grafik), bisher nur: Geographie - 3. ee kann é, ée ersetzen: Exposé/Exposee (wie schon zuvor: Armee), bisher nur: Exposé.
- 4. u kann ou ersetzen: Bouclé/Buklee (wie schon zuvor: Nugat), bisher nur: Bouclé.
- 5. ss kann c ersetzen: Facette/Fassette (wie schon zuvor Fassade), bisher nur: Facette.
- 6. sch kann ch ersetzen: Ketchup/Ketschup (wie schon zuvor Broschüre), bisher nur: Ketchup.
- 7. k kann qu ersetzen: Kommuniqué/Kommunikee (wie schon zuvor: Likör), bisher nur: Kommuniqué.
- 8. Pluralendung -ys ersetzt den englischen Plural -ies: Babys, bisher: Babies.
- 9. Viele Begriffe aus Fachsprachen werden allerdings weiterhin wie bisher geschrieben (Philosophie, Theologie, Phänomen, Sphäre).
Getrennt- und Zusammenschreibung
Bei der Getrennt- und Zusammenschreibung wird vermehrt dem Sprachgebrauch Rechnung getragen.
Bei Verbindungen von Adverbien oder Präpositionen und Verben gilt der Wortakzent als wichtiges Kriterium. Liegt der Hauptakzent auf dem Adverb bzw. der Präposition, dann ist zusammenzuschreiben: aufeinanderbeißen, querlesen, abwärtsfahren. Liegt er auf dem Verb, ist getrennt zu schreiben: aufeinander achten, quer (im Bett) liegen, rückwärts einparken.
Bei den sog. Resultativa (= Verbindungen von Adjektiv und Verb, bei denen das Adjektiv das Ergebnis einer Tätigkeit bezeichnet, die das Verb ausdrückt) ist grundsätzlich Zusammen- wie Getrenntschreibung möglich: (eine Wand) weiß streichen/weißstreichen, (Zwiebeln) klein schneiden/kleinschneiden, (Essen) warm machen/warmmachen, (Draht) gerade biegen/geradebiegen.
Zusammensetzungen aus Substantiv und Verb, bei denen die ersten Bestandteile die Eigenschaften selbständiger Substantive weitgehend verloren haben, werden klein- und zusammengeschreiben: eislaufen, kopfstehen, nottun, leidtun. In vier Fällen sind Doppelschreibungen zulässig: achtgeben/Acht geben, achthaben/Acht haben, haltmachen/Halt machen, maßhalten/Maß halten. Ansonsten gilt die Regel, dass in Verbindungen von Substantiv und Verb das Substantiv groß- und getrennt vom Verb geschrieben wird: Rad fahren, Diät leben, Folge leisten, Gefahr laufen.
Verbindungen aus Verb (Infinitiv) und Verb werden prinzipiell getrennt geschrieben. Bei übertragen gebrauchten Verbindungen, die als zweiten Bestandteil "bleiben" oder "lassen" haben, ist daneben aber auch die Zusammenschreibung erlaubt: in der Schule sitzen bleiben oder: sitzenbleiben, die Freundin stehen lassen oder: stehenlassen.
Bei Verbindungen von zwei Adjektiven, bei denen das erste Adjektiv einfach und nicht flektiert (gebeugt) ist, ist Getrennt- wie Zusammenschreibung möglich: allgemein verständlich/allgemein verständlich, schwer krank/schwerkrank.
Schreibung mit Bindestrich
Die Verwendung des Bindestrichs soll grundsätzlich freier als früher gehandhabt werden (Ichsucht oder Ich-Sucht; Seeelefant oder See-Elefant; Shoppingcenter oder Shopping-Center). In Zusammensetzungen mit Ziffern wird jetzt ein Bindestrich gesetzt (30-jährig, 100-prozentig).
Groß- und Kleinschreibung
Substantive und Substantivierungen in Verbindung mit einem Artikel, einer Präposition oder einem Verb sollen in der Regel großgeschrieben werden: mit Bezug auf (wie schon bisher), in Bezug auf (bisher: in bezug auf), Rad fahren (bisher: radfahren), im Allgemeinen (bisher: im allgemeinen), der Einzelne (bisher: der einzelne).
Bezeichnungen für Tageszeiten in Verbindung mit (vor)gestern, heute, (über)morgen werden jetzt ebenfalls großgeschrieben: heute Abend, gestern Mittag.
Zeichensetzung

Bei der Zeichensetzung steht das eindeutige Textverstehen im Vordergrund. Selbständige Sätze, die mit "und", "oder" usw. verbunden sind, müssen nicht mehr, können aber durch Komma getrennt werden: Ich esse Eis(,) und mein Freund trinkt einen Milchshake. Dagegen ist bei erweiterten Infinitivgruppen in einigen Fällen nach wie vor ein Komma zwingend, und zwar bei Einleitung durch "um, ohne, (an)statt, außer, als": Ulrike bestieg das Fahrrad, um zur Arbeit zu fahren, sowie bei Abhängigkeit von einem Substantiv oder einem Verweiswort ("es, das, damit, daran" usw.): Ich hatte nicht die Absicht, jemanden zu verletzen. Tim rechnet fest damit, wieder zu gewinnen.
Worttrennung
- 1. st darf nun getrennt werden: Fens-ter, Kas-ten, Kos-ten.
- 2. ck soll nicht mehr in k-k aufgelöst werden: Zu-cker, le-cken, tro-cken.
- 3. Ein einzelner Vokal am Wortanfang (O-fen, U-fer) und -ende (Klei-e) darf nicht abgetrennt werden: Ofen, Ufer, Kleie (= untrennbar).
- 4. Bei Fremdwörtern gelten jetzt neben den Trennungen, die der Herkunftssprache Rechnung tragen, auch die deutschen Trennungsregeln: Chir-urg/Chi-rurg (bisher nur: Chir-urg), Päd-a-go-gik/Pä-da-go-gik (bisher nur: Päd-ago-gik).
Bibliografie
Jürgen Dittmann: Die neue Rechtschreibung, Planegg/München, 4., völlig überarbeitete Auflage 2006
WAHRIG Die deutsche Rechtschreibung, Gütersloh/München 2009 (beinhaltet den vollständigen Text der amtlichen Regelung auf den Seiten 33-85)







0 Kommentare