äußere(r, -s)
äu|ße|re(r, -s) 〈
Adj.
, Steig. nur im Superlativ〉 1.
außen befindlich, an der Außenseite;
Ggs. innere(r, -s);
der äußere Teil des Gartens
2.
von außen sichtbar;
seine äußere Erscheinung ist elegant und gepflegt
3.
von außen kommend;
das war nur der äußere Anlass, nicht die Ursache
4.
auswärtig, das Ausland betreffend, außenpolitisch;
die äußeren Angelegenheiten (eines Staates);
vgl. äußerste(r, -s)









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