Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
behördlich
be|họ̈rd|lich 〈
Adj.
, o. Steig.; nur als Attr. und Adv.〉 1.
〈Attr.〉
zu einer Behörde gehörend, von ihr ausgehend;
~e Maßnahmen; ~e Genehmigung
2.
〈
Adv.
〉durch eine Behörde;
ich bin b. beauftragt; b. genehmigter Urlaub
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