Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

beleihen

be|lei|hen
V.
78, hat beliehen, mit Akk.
eine Sache b.
im Hinblick auf das Vorhandensein einer Sache sich einen Betrag auszahlen lassen;
ich kann das Wertpapier, meine Lebensversicherung b.
,
Be|lei|hung
f.
,
, nur Sg.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon