Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

einberufen

ein|be|ru|fen
V.
102, hat einberufen; mit Akk.
1.
etwas e.
mitteilen, dass etwas stattfinden soll;
eine wichtige Sitzung e.
2.
jmdn. e.
zum Wehrdienst berufen
,
Ein|be|ru|fung
f.
Dunkelflaute, Netz, Strom
Wissenschaft

Die Furcht vor der Dunkelflaute

Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?

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Wissenschaft

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