Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

entwidmen

ent|wd|men
V.
2, hat entwidmet; mit Akk.
der öffentlichen Benutzung entziehen, in Privatbesitz überführen;
ein (bisher öffentliches) Grundstück e.
,
Ent|wd|mung
f.

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon