erschließen
er|schlie|ßen I.
〈mit Akk.〉
1.
der Allgemeinheit zugänglich machen, nutzbar machen;
Bodenschätze, Rohstoffquellen e.; die Bestände einer Bibliothek (dem Publikum) e.
2.
aus Andeutungen folgern;
aus jmds. Bemerkungen den wahren Sachverhalt e.
3.
〈Sprachw.〉
aufgrund von Vergleichen festlegen, darstellen;
ein (nicht schriftlich belegtes) Wort e.; diese grammatische Form ist nur erschlossen (nicht belegt)
II.
〈refl.〉
sich e.
sich zeigen, sich offenbaren;
die Schönheit dieser Dichtung erschließt sich erst nach und nach; sich jmdm. e.
jmdm. seine Gedanken, Empfindungen anvertrauen









0 Kommentare