Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
gebühren
ge|büh|ren I.
〈mit Dat.〉
jmdm. g.
jmdm. nach Recht oder Sitte zustehen;
ihm gebührt Respekt, Rücksicht, Lob, Anerkennung; jmdm. mit der ihm ~den Achtung begegnen; etwas ~d bewundern
etwas ausdrücklich bewundern
II.
〈refl., unpersönl., mit „es“; geh.〉
es gebührt sich
es gehört sich, es ist moralisch notwendig, gerecht;
es gebührt sich, alten und gebrechlichen Leuten einen Platz frei zu machen; er stand auf, wie es sich gebührte
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