Gemengelage
Ge|mẹn|ge|la|ge 〈〉
f.
, -
, nur Sg.
1.
zerstreute Lage der zu einem Hof gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Grundstücke
2.
unübersichtliche Kombination unterschiedlicher, z. T. auch widersprüchlicher Meinungen, Situationen, Bedingungen usw.;
das ist eine komplizierte G.









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