Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Gericht2

Ge|rcht2
n.
1.
mit der Rechtsprechung beauftragte Behörde
(Land~, Amts~)
2.
das Gebäude für diese;
aufs G., ins G. gehen
3.
Gruppe der Recht sprechenden Personen
(Schwur~, Schöffen~); hohes G.!
Anrede
;
vor G. aussagen; das kann ich vor G. bezeugen; jmdn. vors G. bringen
jmdn. anzeigen, verklagen;
das G. zog sich zur Beratung zurück
4.
Rechtsprechung, Aburteilung;
mit jmdm. ins G. gehen
jmdn. (hart) zurechtweisen, jmdn. bestrafen;
geh nicht zu scharf mit ihm ins G.!; über jmdn. G. halten, über jmdn. zu G. sitzen
über jmds. Tat verhandeln, über jmdn. urteilen;
das Jüngste G.
Christentum
göttliche Rechtsprechung über die Menschen nach dem Weltuntergang
[→
Recht
]
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Wissenschaft

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Wie können Architekten und Bauingenieure mehr Wohnraum mit weniger Material für die wachsende Weltbevölkerung schaffen? Ein groß angelegtes Forschungsprojekt der Universität Stuttgart entwickelt innovative Lösungen. von ROLAND BISCHOFF Bei klarer Sicht ist die Spitze des Kolosses schon aus 100 Kilometer Entfernung zu sehen. Burj...

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