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WöRTERBUCH

Gesellschaftsvertrag

Ge|sll|schafts|ver|trag
m.
2
1.
nach Rousseau ein von freien Bürgern geschlossener (Staats-)Vertrag, in dem sich die freiwillige Vereinigung der Einzelwillen zu einem Gesamtwillen vollzieht und in dem die bürgerlichen Freiheiten mit einem gewissen Maß an staatlicher Gewalt in Einklang zu bringen ist
2.
Wirtsch.
Vertrag, durch den eine Gesellschaft gegründet wird
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