Kompetenz
Kom|pe|tẹnz Ggs.
Inkompetenz
1.
Zuständigkeit
2.
〈Sprachw.〉
Fähigkeit, in der Muttersprache richtige Sätze zu formulieren und zu verstehen und richtige Sätze von falschen zu unterscheiden
3.
Befähigung
Kompetenz:
Das Wort für „Zuständigkeit“, „Befugnis“, „Befähigung“, „Urteilskraft“ kommt vom lateinischen , was so viel heißt wie das „Zusammentreffen“, „Stimmen“ (zu „der Beschaffenheit nach stimmen“, „geeignet, fähig sein“). Schon im römischen Recht findet sich das Adjektiv im Sinn von „zuständig“, „rechtmäßig“. Als werden seit dem 13. Jahrhundert allgemein die einer Person für den Lebensunterhalt zustehenden Einkünfte bezeichnet und im Besonderen der Bedarf der Kleriker. Der Rechtsbegriff bedeutet, einem Schuldner nur so viel abzunehmen, dass ihm das Existenzminimum zum Lebensunterhalt bleibt. Im diesem Sinn wird das Wort beispielsweise noch bis ins 20. Jahrhundert hinein in der Militärsprache gebraucht: Hier steht es für das, was Angehörigen des Heeres oder der Marine an Geld, Verpflegung, Unterkunft und Bekleidung zustand.
Neben diesem juristischen Sinn findet sich der Begriff seit dem 18. Jahrhundert auch in der heutigen Bedeutung von „Zuständigkeit“, die auf den Zusammenhang mit der modernen, arbeitsteiligen Gesellschaft zielt. Mit der Entstehung der Nationalstaaten Anfang des 19. Jahrhunderts wird er für Rechte und Pflichten von Staatsorganen verwendet.
Neben diesem juristischen Sinn findet sich der Begriff seit dem 18. Jahrhundert auch in der heutigen Bedeutung von „Zuständigkeit“, die auf den Zusammenhang mit der modernen, arbeitsteiligen Gesellschaft zielt. Mit der Entstehung der Nationalstaaten Anfang des 19. Jahrhunderts wird er für Rechte und Pflichten von Staatsorganen verwendet.









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