Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Pauschale

Pau|scha|le
f.
Syn.
Pauschpreis, Pauschquantum
1.
überschlägig festgelegte Geldsumme
2.
einmalige, ab oder aufgerundete Bezahlung (statt Einzelzahlungen)
[zu
Bausch
in der Wendung
in Bausch und Bogen:
bei der Pauschale spielen (wie bei Bausch) kleine Differenzen keine Rolle]
Pauschale:
Der Ausdruck für die einmalige, gerundete Bezahlung anstelle von Einzelzahlungen ist seit dem 19. Jahrhundert in der Kaufmannssprache üblich. Das Adjektiv
pauschal
bedeutet mithin „alles zusammengenommen“, „sehr allgemein“. Darin steckt das Wort
Pausch
, eine Nebenform von
Bausch
, das wiederum vom mittelhochdeutschen
busch
abgeleitet ist. Der Ausdruck wurde seit dem 11. Jahrhundert als Bezeichnung unter anderem für „weich gestopftes Kissen“, „Polster“ oder „ausgestopften Wulst“, zum Beispiel an einem Pferdesattel, benutzt. Außerdem war
bausch
auch der Ausdruck für „eine Hand voll“, „eine ungezählte Menge“.
Pauschale
gehört damit zu der seit dem 17. Jahrhundert bekannten Fügung
in Bausch und Bogen
. Hier steht
Bausch
für das Gewölbte, also das Zuviel, und
Bogen
für das Flache (nach innen Gewölbte), also das Zuwenig. Bei einem Geschäft, das in Bausch und Bogen angerechnet wird, wird nicht im Einzelnen abgerechnet, sondern ein Zuviel an einer Stelle mit einem Zuwenig an anderer ausgeglichen. Heute wird diese Wendung allgemein im Sinn von „im Ganzen“ gebraucht.
Pauschalen
oder
Pauschbeträge
gibt es beispielsweise beim Finanzamt, um bestimmte Aufwendungen ohne Einzelnachweise abrechnen zu können (etwa die
Pendlerpauschale
). Hier dient die
Pauschalisierung
der Vereinfachung. Das gilt unter anderem auch für
Pauschalreisen
, bei denen der Urlauber Fahrt und Unterbringung zugleich bucht und dafür einen
Pauschalpreis
zahlt. Eher negativen Beigeschmack hat das
Pauschalurteil
, bei dem es sich um eine grobe Einschätzung ohne Berücksichtigung näherer Einzelheiten handelt. Ein Pauschalurteil ist oft nicht weit von einem Vorurteil entfernt.
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