Schikane
Schi|ka|ne 1.
absichtlich bereitete Schwierigkeit
2.
〈ugs.〉
Kniff, Feinheit;
mit allen ~n
3.
〈Autorennsport〉
schwieriger Abschnitt mit vielen Kurven
[<
frz.
chicane
„Rechtsverdrehung, Trick, Kniff, in böswilliger Absicht begonnener Prozess“, dazu das Verb chicaner
„betrügen“; weitere Herkunft unbekannt]Schikane:
bedeutet eigentlich „Täuschung“, „Irreführung“, „Betrug“, und zwar durchaus in juristischem Sinn. So wird das französische Ursprungswort bzw. verwendet, das in dieser Bedeutung seit dem frühen 17. Jahrhundert auch in England als zu finden ist. Das Verb heißt „rechtliche Kniffe anwenden“ (eigentlich: „einen Rechtsfall einleiten“).
Das vor 1800 als ins Deutsche gewanderte Wort zielt dagegen allgemein auf „absichtlich“, im Sinn von „böswillig bereitete Schwierigkeit“ oder „künstliches Hindernis“ (was etwa für die Bezeichnung eines besonders schwierigen Streckenabschnitts im Motorsport gilt). Jemand, der andere , ist ein Das Adjektiv lautet
Im engeren, juristischen Sinn bezeichnet konkret eine sachlich nicht gerechtfertigte, böswillige Handlung zum Schaden eines anderen. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt den Begriff des , wonach es unzulässig ist, eine formal bestehende Berechtigung auszuüben, wenn die Ausübung nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Das vor 1800 als ins Deutsche gewanderte Wort zielt dagegen allgemein auf „absichtlich“, im Sinn von „böswillig bereitete Schwierigkeit“ oder „künstliches Hindernis“ (was etwa für die Bezeichnung eines besonders schwierigen Streckenabschnitts im Motorsport gilt). Jemand, der andere , ist ein Das Adjektiv lautet
Im engeren, juristischen Sinn bezeichnet konkret eine sachlich nicht gerechtfertigte, böswillige Handlung zum Schaden eines anderen. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt den Begriff des , wonach es unzulässig ist, eine formal bestehende Berechtigung auszuüben, wenn die Ausübung nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.









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