Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Indemnität

In|dem|ni|tät
f.
,
, nur Sg.
1.
nachträgliche Zustimmung (des Parlaments) zu einer anfangs nicht gebilligten Maßnahme (der Regierung)
2.
Straflosigkeit (von Parlamentsmitgliedern für Äußerungen im Parlament)
[< 
frz.
indemnité
„Straflosigkeit; Schadloshaltung“, < 
lat.
indemnis
„ohne Schaden, ohne Verlust“, zu
damnum
„Schaden“]
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