Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Instanz

In|stnz
f.
;
Abk.: Inst.
zuständige Behörde, zuständiges Gericht
[< 
frühnhd.
instancie
„Behörde, die man mit dem Verfolgen einer Sache beauftragt“, < 
mlat.
instantia
„dringende Bitte, Beharren, Bestehen (auf etwas)“, < 
lat.
instans
„drängend, heftig“, zu
stare
„stehen“]
Die Buchstabenfolge
in|sta
kann in Fremdwörtern auch
ins|ta
getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B.
stabil, stabilität
.
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Wissenschaft

Fische auf Wanderschaft

Kompakte Wehre versperren vielen Fischen den Weg ins Laichgewässer. Durchlässige Rampen können ihnen wieder einen Zugang verschaffen. von KLAUS ZINTZ Das Wasser fließt schnell zwischen den großen Steinen der flachen Rampe hindurch, Luftblasen wirbeln ständig von der Oberfläche in tiefere Wasserschichten. Eine Bachforelle schwimmt...

Sand, Wüste, Dubai
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Dem Sand auf der Spur

Der weltweite Bedarf an Sand führt zu illegalem Abbau und Handel. Moderne Technologien helfen, den Weg des Rohstoffs zu verfolgen.

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