Direkt zum Inhalt
Mediathek
Videos
Podcast
Bilder
Wissenstest
Lernen
Gesundheit
Reisen
Umwelt
Gesellschaft
Geschichte
Was war am
Geboren am
Lexika
Partner
von
14:16
Suchformular
Suche
1
2
3
4
5
Total votes: 0
WöRTERBUCH
Konnexität
Kon
|
ne
|
xi
|
t
ä
t
〈
f.
, -
, nur Sg.
; Rechtsw.
〉
der Sachzusammenhang verschiedener Rechtsfälle, der gegeben sein muss, damit die Zusammenfassung in einem Gerichtsverfahren erfolgen kann
[→
Konnex
]
1
2
3
4
5
Total votes: 0
Post new comment
0 Kommentare
Nutzungsbedingungen
Ihr Name
Betreff
Comment
*
Ihr Kommentar
Weitere Informationen über Textformate
Textformat
Filtered HTML
Plain text
Filtered HTML
Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <blockquote> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
Plain text
Keine HTML-Tags erlaubt.
Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
CAPTCHA
This question is for testing whether you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.
LEXIKON
Konnexit
ạ̈
t
[
lat.
lateinisch
]
Sachzusammenhang; im
bürgerl.
bürgerlichen
Recht dasselbe
rechtl.
rechtliche
Verhältnis, auf dem Anspruch
u.
und
Gegenanspruch bei Schuldnern beruhen müssen...
Zurückbehaltungsrecht
das Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners bis zum Bewirken der ihm gebührenden Gegenleistung, setzt im
bürgerlichen Recht
meistens
Fälligkeit
der Schuldnerforderung
u.
und
eine gemeinsame Rechtsgrundlage für Leistung
u.
und...
Alle Ergebnisse (2)
FREMDWöRTERLEXIKON
Konnexität
Kon
|
ne
|
xi
|
t
ä
t
〈
f.;
-
; unz.
;
Rechtsw.
〉
Sachzusammenhang einander gegenüberstehender Ansprüche, die denselben rechtlichen Status besitzen müssen, damit der Schuldner sich mit Erfolg auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen kann,...
0 Kommentare