Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

verteidigen

ver|tei|di|gen
V.
1, hat verteidigt; mit Akk.
1.
etwas, jmdn. oder sich v.
gegen Angriffe in Schutz nehmen, Angriffe gegen etwas, jmdn. oder sich abwehren;
eine Stadt v.; die Tiermutter verteidigt ihre Jungen; sein Leben v.; das Tor v.
Sport
;
seine Meinung, sein Recht v.; jmds. Handlungsweise, Vorgehen v.; jmdn., sich gegen einen Vorwurf, gegen eine Kritik v.
2.
jmdn. v.
als Anwalt vor Gericht vertreten;
einen Angeklagten v.
[< 
mhd.
vertagedingen, verteidingen
„vor Gericht laden, vor Gericht vertreten“, zu
tagedinge, tagedinc
„auf einen Tag festgelegte Gerichtsverhandlung, Gerichtstag“ < 
tac, tag
„Tag“ und
ding, thing
„Gerichtsverhandlung]
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