Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weistum

Weis|tum
n.
1.
MA
Auskunft über rechtliche Fragen, die von rechtskundigen Männern erteilt wurde
2.
danach
Sammlung von Vorträgen der Gemeindeältesten oder Schöffen über Rechtsfragen
[→
weise
]

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