529, Römisches Recht aufgezeichnet
Byzanz
„Codex Justinianus“: Kaiser Justinian I. lässt als Grundlage des römischen Rechts alle seit Kaiser Hadrian (117-138) erlassenen Kaiseredikte aufzeichnen und redigieren. Mit einigen Ergänzungen wird dieses „Corpus juris civilis“ als Sammlung aller Zivil- und Strafgesetze für fast eineinhalb Jahrtausende das verbindliche Lehrbuch der klassischen Jurisprudenz.









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