Die gängigen Tricks Cyber-Krimineller, an sensible Daten von Bankkunden zu gelangen, ziehen nicht mehr. Wer dennoch darauf hereinfällt, hat keine Chance auf Haftung. Das entschied im April 2012 der Bundesgerichtshof im Fall eines Rentners, der auf einer simulierten Webseite pro Anweisung gleich mehrere Transaktionsnummern (TAN) eingegeben und 5000 Euro an Betrüger überwiesen hatte. Nun reagieren Online-Räuber auf zunehmende Aufklärung und neue Sicherheitsvorkehrungen wiederum mit einer neuen, undurchsichtigeren Methode. Wie steht es hier mit der Haftung und wie kann man sich schützen?
Fahrlässigkeit kommt teuer

Wer online seine Bankgeschäftige erledigt oder Waren einkauft, sollte einige Sicherheitsvorkehrungen berücksichtigen.
Neue Malware und Haftung
Was aber, wenn ein Schadprogramm den Nutzer Geld auf fremde Konten überweisen lässt, ohne ihm vorher die nötigen Angaben auf gefälschten Fenstern zu entlocken? Tatsächlich gibt es ein solches Tool, und es trägt die schmucklose Bezeichnung Automatic Transfer System, kurz ATS. Es verleiht den trojanischen Pferden in bereits verwendeten Malware-Produkten mit Namen wie Zeus oder SpyEye eine besonders tückische Eigenschaft: Eingeschleust in den Rechner des Benutzers gaukelt es ihm auf seiner Kontoseite vor, er habe Geld an den gewünschten Empfänger überwiesen, während es in Wahrheit auf ein anderes Konto geflossen ist.

Beim Online-Banking werden erhebliche Geldbeträge bewegt.









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