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Steueränderungen

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Herbe Einbußen für Arbeitnehmer

Die von der großen Koalition geplanten Steueränderungen führen unter dem Strich zu deutlichen Mehrbelastungen für typische Arbeitnehmerhaushalte. Das ergeben Berechnungen des Bundes der Steuerzahler.

Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 32.000 Euro im Jahr, Zinseinnahmen von 1000 Euro und einem Arbeitsweg von 15 Kilometern würde künftig 681 Euro mehr an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zahlen als 2005. Ihn treffen gleich mehrere geplante Rechtsänderungen: Die Entfernungspauschale von künftig 30 Cent pro Kilometer soll nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt werden. Da der Arbeitnehmer im Beispiel einen kürzeren Anfahrtsweg hat, kann er gar keine Fahrtkosten mehr geltend machen. Die zwischenzeitlich ins Gespräch gebrachte Anhebung des allgemeinen Arbeitnehmer-Pauschbetrags wird nun aber auch nicht kommen - aus fiskalischen Gründen.

Sein häusliches Arbeitszimmer kann der Mann im Beispiel ebenfalls nicht mehr geltend machen. Das ist künftig nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Berufstätigkeit darstellt. Das ist bei Angestellten, die nicht zu Hause arbeiten, normalerweise nicht der Fall. Auch die Kosten für den Steuerberater sind nicht mehr abzugsfähig. Die anderen Werbungskosten von 500 Euro, beispielsweise für Fachliteratur und den Gewerkschaftsbeitrag, kann der Arbeitnehmer dagegen weiterhin absetzen. Zinsen müssen versteuert werden

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