Das Neue Jahr bringt zahlreiche Steueränderungen und Einschnitte für jeden – und das nicht nur durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Zwar gibt es noch Schlupflöcher, doch die werden immer enger. Im Rahmen des „Steueränderungsgesetzes 2007“ rechnet die Bundesregierung mit Mehreinnahmen von 2,1 Milliarden Euro. Allein 1,27 Milliarden Euro davon soll die Kürzung der Pendlerpauschale einbringen. Die Reichensteuer umfasst lediglich 127 Millionen Euro. Zu den wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
Die Mehrwertsteuer

Wie sich die Anhebung auswirken wird, hat der Bund der Steuerzahler errechnet: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 2.000 Euro und einem Konsum von durchschnittlich 650 Euro, muss mit einer Mehrbelastung von 16,81 Euro im Monat rechnen. Bei einem doppelt verdienenden Ehepaar mit einem Bruttoverdienst von 11.000 Euro und einem Konsum von 3.300 Euro, beträgt die Mehrbelastung 85,34 Euro pro Monat. Ein Rentnerehepaar mit einer Rente von 1.500 Euro und Ausgaben von 700 Euro wird im Monat 18,10 Euro weniger zur Verfügung haben. Bei einer allein erziehenden Mutter heißt die Rechnung: bei Ausgaben von 550 Euro bleiben 14,22 Euro weniger im Portemonnaie.
Für Lebensmittel, Zeitungen, Bücher und Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr bleibt es auch ab 2007 beim reduzierten Satz von sieben Prozent.
Ob Brötchen, Bier oder Benzin in Zukunft teurer werden und um wie viel Prozent, das können Verbraucher ab sofort im „Preismonitor“ des Statistischen Bundesamtes feststellen. Er zeigt die Preisentwicklung von 42 häufig gekauften Produkten.
Der Preismonitor im Internet unter www.destatis.de/preismonitor
Die Pendlerpauschale
Wer täglich mit Bus, Bahn oder dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendelt und dabei weniger als 20 Kilometer pro Strecke zurücklegt, kann die Fahrtkosten in Zukunft nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Erst ab dem 21. Kilometer wird eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer gezahlt.
Der Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag wird von derzeit 1.370 Euro auf 750 Euro für Ledige und von 2.740 Euro auf 1.500 Euro für Verheiratete reduziert. Alle Zins- und Kapitalerträge, die über diese Beträge hinausgehen, müssen ab 2007 versteuert werden.
Das häusliche Arbeitszimmer
Aufwändungen für das häusliche Arbeitszimmer können nur noch in begründeten Ausnahmefällen steuerlich geltend gemacht werden. Ein solcher liegt dann vor, wenn das Arbeitszimmer „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ ist. Ab 2007 können beispielsweise Lehrer ihr häusliches Arbeitszimmer nicht mehr absetzen.
Das Kindergeld
Die Altersgrenze, bis zu der Kindergeld gezahlt bzw. der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden kann, wird von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 1982 sinkt der Zeitraum auf 26 Jahre.
Das Elterngeld
Elterngeld bekommen diejenigen, deren Nachwuchs ab dem 1. Januar 2007 geboren wird, und die für die Erziehung ihres Kindes aus dem Beruf aussteigen. Die Förderung ist einkommensabhängig und beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten zwölf Monate – maximal allerdings 1.800 Euro (ab Nettoeinkommen von 2.700 Euro). Bei Nettoeinkommen von bis zu 1.000 Euro wird die Rate des Elterngeldes schrittweise von 67 auf 100 Prozent angehoben (für je zwei Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozent).
Ein Elternteil erhält für höchstens zwölf Monate Elterngeld. Die Unterstützung kann allerdings weitere zwei Monate gewährt werden, wenn auch der Partner einmal in Erziehungsurlaub geht und die Betreuung übernimmt („Väterkomponente“). Die Förderung beträgt in diesem Fall 14 Monate.
Die Reichensteuer
Private Einkommen ab 250.000 Euro pro Jahr (Verheiratete: 500.000 Euro) werden ab 2007 zusätzlich versteuert. Die Steuerlast steigt von bisher 42 Prozent um drei Punkte auf 45 Prozent. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings unternehmerische Einkünfte von Selbstständigen und Freiberuflern.
Die Steuerberatungskosten
Kosten für private Steuerberater können für Steuererklärungen der Jahre 2006 und folgende nicht mehr abgesetzt werden. Bisher waren diese Aufwändungen als so genannte Sonderausgaben abzugsfähig. Zu den Steuerberatungskosten zählen neben der Steuerberaterrechnung auch Fachliteratur, Software zur Einkommensteuer, Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen usw.
Auskunftsgebühr
Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft möchte, muss dafür künftig mindestens 100 Euro bezahlen. Die Auskunftsgebühr ist vom Antragsteller vorab zu zahlen und richtet sich nach dem Gegenstandswert, den der Steuerpflichtige selbst zu ermitteln hat. Die Gebühr soll vermeiden, dass im Hinblick auf das komplizierte Steuerrecht die Finanzämter mit Anfragen überrannt werden. Unverbindliche Auskünfte ohne rechtliche Bedeutung bleiben gebührenfrei.









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