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THEMEN

Adoption

Allgemeines

Als Form einer künstlichen Verwandtschaft waren Adoptionen, auch "Annahme an Kindes statt" oder "Annahme als Kind" genannt, seit jeher Bestandteil vieler Kulturen. Ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung wird dabei vertraglich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet. Dem Wortsinn nach bedeutet adoptieren "hinzuerwählen". Während früher die Kinder von ihren Adoptiveltern hinzuerwählt wurden, verläuft der Weg heute normalerweise andersherum: Fachleute wählen Adoptiveltern für Kinder aus, die nicht in ihre ursprünglichen Familie aufwachsen können.

Für die Freigabe eines Kindes zur Adoption gibt es viele Gründe. Denkbar sind etwa sehr junge Frauen, die ungewollt schwanger werden. Sie haben noch keine Berufsausbildung abgeschlossen, die eigene Familie kann oder will nicht einspringen, häufig kehrt sich auch der Vater ab. Oder Eltern gelingt es aufgrund eigener psychischer oder physischer Probleme nicht (mehr), ihr Kind zu versorgen und zu erziehen. Dann benötigt es eine andere Form der möglichst konstanten Betreuung. Die Adoption bietet den Vorteil einer dauerhaften Lösung: Die betroffenen Kinder werden keinen wechselnden Unterbringungen mit stets anderen Bezugspersonen ausgesetzt, sondern erhalten von einem neuen Elternpaar die nötige Zuwendung, Sicherheit und Orientierung für eine stabile Entwicklung. Dass dabei auch Probleme auftreten werden, mit denen die Adoptiveltern vielleicht nicht gerechnet hatten, ist normal. Mitunter zeigen sich ernste Schwierigkeiten erst, nachdem das Kind bereits eine längere Zeit in der neuen Familie verbracht hat und es sich Ängste und Unsicherheiten "herauszulassen" traut. Das Kind wird plötzlich aggressiv oder zieht sich völlig zurück; es weicht den "neuen" Eltern nicht mehr von der Seite, wird mit einem Male unfähig zu teilen, schlägt andere Kinder, zerstört Sachen u. a.

Nicht zufällig bieten die Jugendämter umfassende Beratungen für Adoptivfamilien an - eine Hilfe, die Adoptiveltern in Problemsituationen auf jeden Fall in Anspruch nehmen sollten.

Rechtlicher Hintergrund

Der Vorgang einer Adoption ist als Teil des Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1741-1772) geregelt. Das Adoptionsgesetz vom 22. Juli 1976 fasste die bis dahin gültigen Vorschriften völlig neu. So werden seitdem alle rechtlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie völlig gelöst ("Volladoption" oder "Starke Adoption"). Das fremde Kind wird wie ein eheliches in die neue Familie integriert; es entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zu allen Angehörigen der Adoptiveltern. Deren Familienname geht als Geburtsname auf das angenommene Kind über. Minderjährige ausländische Kinder erwerben mit der Adoption die Staatsangehörigkeit der annehmenden Person; das angenommene Kind ist unbeschränkt unterhalts- und erbberechtigt. Bevor ein Kind nicht volljährig ist, kann das Adoptionsverhältnis nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden.

Eine Adoption wird nicht mehr wie früher durch einen Vertrag zwischen Annehmendem und Anzunehmendem wirksam. Auf Antrag des Annehmenden hin geschieht dies vielmehr durch den Ausspruch des Familiengerichts, wenn zu erwarten ist, dass zwischen den beiden Parteien ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen und die Adoption dem Wohl des Kindes dienen wird.

Wer darf grundsätzlich ein Kind adoptieren?

Wer ein Kind adoptieren möchte, muss voll geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Partner das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat und der andere mindestens 21 Jahre alt ist. Bereits mit 21 Jahren ist man dazu berechtigt, das Kind seines Ehegatten oder sein nicht eheliches Kind zu adoptieren, was dazu dienen kann, die Rechte des anderen Elternteils einzuschränken. Prinzipiell sollte der Altersunterschied zwischen Annehmenden und Anzunehmendem dem eines "normalen" Eltern-Kind-Verhältnisses entsprechen. Säuglinge und Kleinkinder werden daher in der Regel nur an Bewerber unter 35 Jahren vermittelt. Ehepaare können ein fremdes Kind nur gemeinsam annehmen, während eine gemeinschaftliche Adoption durch nicht verheiratete Paare unzulässig ist. Ein nicht verheirateter Vater hat einer fremden Familie gegenüber grundsätzlich das Vorrecht zur Adoption seines Kindes. Die eigene Kinderlosigkeit ist keine Voraussetzung (mehr) für eine Adoption. Allerdings muss dann eine gegenseitige Interessengefährdung durch das Adoptivkind ausgeschlossen werden. Um das aufgenommene Kind langfristig und tatkräftig in seiner Entwicklung unterstützen zu können, sollten die Bewerber in guter geistiger und körperlicher Verfassung sein.

Da davon ausgegangen wird, dass für die Entfaltung eines Kindes Mutter und Vater wichtig sind, finden Paare eher Berücksichtigung als alleinstehende Personen. Wer ein Kind adoptieren möchte, sollte über ein gesichertes Einkommen und über genügend Wohnraum verfügen, da finanzielle Sorgen oder räumliche Enge zu erneuten Problemen führen und das Wohl des angenommenen Kindes gefährden können.

Wie kann ein Kind zur Adoption frei gegeben werden?

Ein Kind darf frühestens acht Wochen nach der Geburt von seinen Eltern offiziell zur Adoption freigegeben werden. Mit dem Ziel einer späteren Adoption kann ein Neugeborenes aber schon im Alter von wenigen Tagen zur "Adoptionspflege" in eine neue Familie gelangen. Kinder ab dem vierzehnten Lebensjahr müssen einer geplanten Adoption selbst zustimmen. Für jüngere Kinder haben die jeweiligen gesetzlichen Vertreter ihr Einverständnis zu erklären. Dies sind seit 1995 immer beide leiblichen Elternteile, selbst wenn sie nicht Inhaber des Sorgerechts sind. Ist das Einverständnis erteilt, so ruhen die elterliche Sorge und auch das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Wenn die leiblichen Eltern nicht dazu in der Lage sind, ihr Kind zu versorgen, sie die Freigabe zur Adoption aber nicht gewähren wollen, so kann das Familiengericht ihre Zustimmung ersetzen.

Da eine Adoption normalerweise die vollkommene rechtliche - und meist auch die tatsächliche - Lösung des Kindes von den leiblichen Eltern bewirkt, sollten diese erst nach einer ausführlichen Beratung über eine Freigabe entscheiden. Zeigen die Eltern eine grundsätzliche Bereitschaft dazu, ihr Kind zu behalten, gilt es sie durch Hilfsangebote materieller und ideeller Art so zu unterstützen, dass sie ihr Kind selbst angemessen betreuen und erziehen können.

Die Adoption von Volljährigen ist nur gestattet, wenn sie "sittlich gerechtfertigt" ist. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn zwischen den potenziellen Eltern und dem zu adoptierenden Volljährigen bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.

Wer darf ein Adoptivkind vermitteln?

Die Vermittlung von Adoptivkindern wird als Jugendhilfe verstanden und ist laut Adoptionsvermittlungsgesetz den Jugendämtern, den Landesjugendämtern und freien Wohlfahrtsverbänden gestattet, wobei letztere als Adoptionsvermittlungsstellen staatlich anerkannt worden sein müssen.

Die zuständigen Einrichtungen haben zu überprüfen, ob eine geplante Adoption zum Wohl des Kindes ausfallen wird. Um dies zu erreichen, müssen möglichst viele Informationen über das Kind und seine Vorgeschichte gesammelt werden. Dann können aus allen möglichen, bereits geprüften Adoptivbewerbern diejenigen herausgesucht werden, die zu dem Kind besonders gut zu passen scheinen.

Wenn die leiblichen Eltern dies möchten, werden sie in die Adoptionsvermittlung einbezogen. Ihre Wünsche in Bezug auf eine zu findende Adoptivfamilie werden dann nach Möglichkeit berücksichtigt.

Die zur Adoption freigegebenen Kinder können - wenn sie sehr klein sind - direkt aus der Klinik oder aus einem Mutter-Kind-Heim zu ihrer neuen Familie stoßen. Manche Kinder leben bis zuletzt in ihrer Herkunftsfamilie, in der sie schließlich nicht länger bleiben können. Andere wurden zur Kurzzeitpflege in einer Pflegefamilie untergebracht oder aber aus einem Kinderheim heraus zur Adoption vermittelt. Für die Annahmeeltern ist es wichtig, die Unterbringung in Bewusstsein zu behalten, die der Aufnahme in ihre Familie vorausging.

Die genaue Kontrolle bei der Adoptionsvermittlung ist besonders wichtig, werden Kinder heute doch zum Beispiel über das Internet weltweit völlig wahllos zur Adoption angeboten.

Formen der Adoption

Lange Zeit waren so genannte "Inkognito-Adoptionen" üblich, bei welchen der Einwilligende den Annehmenden und dessen Lebensumstände nicht kannte und von sich aus nie wieder in Kontakt zu seinem Kind treten konnte. Im Gegensatz dazu wird heute meist eine offene oder halb offene Adoption praktiziert. Bei der halb offenen Adoption treffen sich leibliche und Adoptiveltern regelmäßig und kennen sich beim Vornamen. Bei der offenen Adoption sind nach Absprache Besuche möglich; in jedem Fall stehen abgebende und aufnehmende Eltern in direktem Kontakt miteinander, so dass Informationen über die Entwicklung des Kindes ausgetauscht werden können. Befürworter dieser Entwicklung wie etwa der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien (PFAD) gehen so weit, das Gelingen einer Adoption auch vom Verständnis der Adoptiveltern für die Problemlage der leiblichen Eltern abhängig zu machen. Gespräche mit erwachsenen Adoptierten zeigen in der Tat, dass das Wissen über die eigene Herkunftsfamilie und eine positive Identifikationsmöglichkeit mit ihr von großer Bedeutung sind. Durch den offenen Umgang mit den leiblichen Eltern können angenommene Kinder vor Loyalitätskonflikten bewahrt werden und sich alle Beteiligten (die adoptierten Menschen, ihre leiblichen und ihre Adoptiveltern) bewusst mit ihrer Situation auseinander setzen. Dazu dienen auch Schulungen und Seminare für Adoptivfamilien, denen als Möglichkeit der Fortbildung und des Austauschs mit anderen Betroffenen immer mehr Gewicht beigemessen wird.

Der Weg zu einem Adoptivkind

Wer sich um die Aufnahme eines Adoptivkindes bemühen möchte, sollte zunächst versuchen, sich selbst - möglicherweise gemeinsam mit dem Partner - über die Gründe für diesen Wunsch Klarheit zu verschaffen. Dabei helfen kann eine Reihe von Gesprächen mit Vertretern des Sozialamtes, in deren Verlauf die Eignung der Bewerber als Adoptiveltern überprüft werden soll. Meist handelt es sich um fünf Treffen, unter denen sich immer ein Hausbesuch findet. Auch wenn die Sozialarbeiter neben anderem herauszufinden versuchen, ob die Kandidaten belastbar sind, ob ihre Familie und ihre Freunde eine Adoption akzeptieren würden und ob die Partnerschaft stabil ist, sollen die Gespräche doch vor allem der Selbstüberprüfung der Betroffenen dienen.

In einem weiteren Schritt reichen die Bewerber die notwendigen schriftlichen Unterlagen ein: Eine Beschreibung der eigenen Lebensgeschichte, aus der die Gründe für den Adoptionsantrag hervorgehen; aktuelle Fotos; ein Gesundheitsattest; ein Einkommensnachweis, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ausgefüllter Fragebogen, in welchem es wesentlich um folgende Punkte geht:

Welche konkreten Vorstellungen und Fantasien haben die zukünftigen Eltern von ihrem zukünftigen Kind? Grundsätzlich gilt: Je weniger starr das Wunschbild vom aufzunehmenden Kind ist und je weniger konkrete Erwartungen an es gerichtet werden, desto unproblematischer gestaltet sich in der Regel das neu geschaffene Familienverhältnis.

Des Weiteren versucht der Fragebogen herauszufinden, welche eine Adoption erschwerenden Umstände und welche speziellen Probleme eines Kindes die Bewerber glauben bewältigen zu können: Würden zum Beispiel leibliche Eltern, die drogenabhängig oder straffällig geworden sind, zu einer großen Verunsicherung führen? Wäre man dazu bereit, ein körperlich oder geistig behindertes, HIV-positives oder chronisch krankes Kind aufzunehmen? Könnte man rechtliche Unsicherheiten verkraften und etwa ein Kind mit noch ungeklärter Adoptionsmöglichkeit aufnehmen? Glaubt man mit einem auffälligen - zum Beispiel aggressiven - Verhalten des Kindes umgehen zu können? Wie stellt man sich generell die Erziehung des Adoptivkindes vor? Über welche Einflussmöglichkeiten glaubt man selbst zu verfügen? Welche Probleme werden erwartet? Welche Hilfsmöglichkeiten würde man bei deren tatsächlichem Eintreffen in Anspruch nehmen? Ein anderer wichtiger Aspekt betrifft den Umgang der Bewerber mit dem Thema Adoption: Möchten sie das Kind darüber aufklären? Wie stellen sie sich den Kontakt zu den leiblichen Eltern vor? Wie schätzen sie die Reaktionen der Umwelt ein?

Außerdem werden die Motivation für die Bewerbung, der eventuelle Wunsch nach eigenen Kindern und die medizinischen Möglichkeiten dazu hinterfragt.

Sind die besonders stark bewerteten Gespräche geführt und die Unterlagen eingereicht, entscheiden die Fachleute der Adoptionsvermittlung, ob die Bewerber als für eine Adoption geeignet angenommen werden.

Daraufhin beginnt eine nicht absehbare Wartezeit, während der immer wieder geprüft wird, ob die Adoptionswilligen zu einem der zur Adoption freigegebenen Kinder passen. Da sehr streng untersucht wird, ob die zukünftigen Eltern in der Lage und dazu bereit sind, den besonderen Bedürfnissen eines anzunehmenden Kindes dauerhaft gerecht zu werden, ergeben sich oft lange Wartezeiten auf ein Adoptivkind.

Dies führt in einigen Fällen dazu, ein Kind aus dem Ausland anzunehmen. Laut Gesetz muss das Kind vor seiner Adoption in jedem Fall eine angemessene Zeit in der neuen Familie leben. Diese Phase der "Adoptionspflege" ist dazu gedacht, dass die Familie zusammenwächst und zwischen den Beteiligten ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Sind sich die Annahmeeltern, das Kind oder sein gesetzlicher Vertreter - meist das Jugendamt - darüber einig, dass sich ein solches Verhältnis eingestellt hat, kann das Adoptionsverfahren eingeleitet werden. Dazu müssen beim Amtsgericht folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Der Adoptionsantrag
  • Die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter des Kindes
  • Unterlagen zur Person der Adoptionsbewerber - eine schriftliche Bestätigung der Adoptionsvermittlung, dass die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht
  • bei ausländischen Kindern eine Stellungnahme des Landesjugendamtes

Meist vergeht zwischen dem Beginn der Adoptionspflege und dem tatsächlichen Adoptionsbeschluss mindestens ein Jahr. Liegen von vornherein rechtliche Schwierigkeiten vor, sollten sich die aufnehmenden Eltern auf eine Adoptionspflege von ungewisser Dauer einstellen.

Bibliografie:

  • Herbert Riedle, Barbara Gillig-Riedle, Brigitte Riedle: Adoption - Alles was man wissen muss, Würzburg 2007
  • Reinhold Spanl: Adoption: Neue verwandtschaftliche Verhältnisse und erbrechtliche Folgen, Regensburg 2009
  • Irmela Wiemann: Adoptiv- und Pflegekindern ein Zuhause geben: Informationen und Hilfen für Familien, Bonn 2009
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