Atombombentests
Atombombentests
Das Atomwaffenzeitalter begann am 16. Juli 1945. An diesem Tag zündeten die USA unter dem Codenamen »Trinity« in der Wüste von Alamogordo (New Mexico) die erste Atombombe. Damit wurde der Waffentechnik eine neue Dimension der Zerstörungsfähigkeit eröffnet. Die Explosionsenergie dieses und der beiden über Hiroshima und Nagasaki abgeworfenen Kernsprengkörper entsprach derjenigen von jeweils 20 000 der schwersten konventionellen Bomben, die im Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurden.
Dies war das Startsignal für ein Wettrüsten, das die Militärstrategie und damit auch die Sicherheits- und Außenpolitik vieler Staaten grundlegend veränderte und zu manch dramatischem Höhepunkt im Kalten Krieg Anlass gab. Als nächstes Land ließ am 29. August 1949 die damalige Sowjetunion ihre erste Atombombe oberirdisch explodieren. Andere Länder folgten: Großbritannien mit einem ersten Test am 3. Oktober 1952, Frankreich am 13. Februar 1960, China am 16. Oktober 1964 und Indien am 18. Mai 1974.
Zunehmend wurden nicht nur solche Kernwaffen erprobt, die auf der Spaltung von Uran- oder Plutoniumkernen beruhen, sondern auch thermonukleare Sprengkörper, die leichte Wasserstoff-Atomkerne zu Heliumkernen verschmelzen. Mit der Zündung der ersten Wasserstoffbombe durch die USA am 1. November 1952 auf dem Eniwetok-Atoll im Pazifik brach das »thermonukleare Zeitalter« an. Dieser Sprengkörper mit dem Codenamen »Mike« war 500-mal stärker als die »Trinity«-Testbombe und entsprach etwa 10,4 Millionen Tonnen (10,4 Megatonnen) des chemischen Sprengstoffs Trinitrotoluol (TNT)! Die Sowjetunion testete ihre erste thermonukleare Bombe am 12. August 1953, Großbritannien am 8. November 1957, China am 17. Juni 1967 und Frankreich am 24. August 1968.
Die Kernwaffenversuche wurden in einem bemerkenswerten Tempo vollzogen: Seit dem 16. Juli 1945 kam es bis heute weltweit zu mehr als 2000 Kernwaffentests. In der Hochzeit des Kalten Krieges Anfang der 1960er Jahre detonierte im Schnitt alle drei Tage eine Atombombe mit der vielfachen Stärke der Hiroshima-Bombe.
Die Kernwaffenversuche fanden unter den verschiedenartigsten Umgebungsbedingungen statt: oberirdisch, unterirdisch und unter Wasser; man zündete die Sprengkörper unmittelbar am Erdboden, auf Türmen, auf Schiffen, an Fesselballons schwebend, unter Wasser in Tiefen bis zu etwa 700 Metern, unterirdisch in horizontalen Tunneln und in Tiefen bis zu knapp 3000 Metern. Testbomben wurden auch vom Flugzeug aus abgeworfen oder mittels Raketen bis zu 300 Kilometer hoch in die Erdatmosphäre geschossen.
Man schätzt, dass alle in der Atmosphäre durchgeführten Kernwaffentests zusammen eine Sprengkraft von etwa 440 Megatonnen TNT erreichten - so viel wie über 29 000 Bomben des Hiroshima-Typs. Umgerechnet wäre das so, als wenn in den Jahren zwischen 1945 und 1980, in denen Tests in der Atmosphäre stattfanden, etwa alle elf Stunden eine Atombombe vom Hiroshima-Typ explodiert wäre. Durch die oberirdischen Tests wurden etwa 4200 Kilogramm Plutonium in die Atmosphäre geschleudert. Von den bisher durchgeführten unterirdischen Kernwaffentests blieben insgesamt mehr als 3800 Kilogramm Plutonium im Erdboden zurück.
Vor allem die Atomtests in der Erdatmosphäre lösten den Ruf nach einem vertraglichen Verbot aller Kernwaffentests aus, denn die gigantischen Atompilze und vor allem der radioaktive Niederschlag, der Fallout, der zum Teil über weite Strecken transportiert wurde, machten die Gefährdung bewusst, die von diesen Waffen ausging.
Das Problem war jedoch, dass die Staaten, die selbst über Kernwaffen verfügten oder solche entwickeln wollten, über die Einstellung der Versuche verhandeln mussten. Die Position, die eine Regierung zu einem Teststopp einnahm, hing deshalb im Wesentlichen von dem militärischen Kräfteverhältnis zwischen den beteiligten Staaten ab, das gerade vorherrschte, und davon, ob sie sich von einer Weiterentwicklung des nuklearen Potentials eher Vor- oder Nachteile versprach. Aus diesem Grunde konnte immer nur auf Teilgebieten eine Vereinbarung erzielt werden. Der im August 1963 unterzeichnete und zwei Monate später in Kraft getretene Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser ließ ausdrücklich unterirdische Nuklearexplosionen unerwähnt. Im Testschwellenvertrag von 1974 begrenzten die USA und die damalige Sowjetunion die Explosionsenergie der unterirdischen Kernwaffenversuche auf 150 000 Tonnen TNT - ein Wert, der etwa zehn Hiroshima-Bomben entspricht. Zwei Jahre später regelten beide Staaten die Durchführung und die Detonationsenergie von Kernexplosionen für zivile Zwecke.
Unter den damaligen politischen Gegebenheiten stellte das 1963 geschlossene Teststoppabkommen zwischen den USA und der Sowjetunion den ersten erfolgreichen Versuch dar, mit Hilfe von Rüstungskontrollabkommen das Verhältnis zwischen beiden Staaten in einer spannungsreichen Phase zu entschärfen, denn die Berlin-Krise, die Kuba-Krise und der Abschuss eines US-amerikanischen Aufklärungsflugzeuges über der UdSSR lagen noch nicht lange zurück. Darüber hinaus schreibt man ihm eine hemmende Wirkung zu im Hinblick auf die Weiterverbreitung von Kernwaffen, die radioaktive Verseuchung der Atmosphäre konnte stark reduziert werden. Doch es war nicht gelungen, das Testverbot auf unterirdische Kernwaffenversuche auszudehnen. Damit hatte man dem ursprünglichen Bestreben, das Wettrüsten durch Behinderung der qualitativen Weiterentwicklung der Kernwaffen einzuschränken, jede Aussicht auf Erfolg genommen; die Versuche wurden einfach unterirdisch fortgeführt. Unterirdische Atomtests finden in tiefen Bohrungen oder Bergwerksstollen statt. Obwohl der technische Aufwand für derartige Tests wesentlich größer ist als für oberirdische Tests, hatten die Waffentechniker gelernt, alle waffenspezifischen Informationen daraus zu gewinnen. Die durch das Teststoppabkommen auferlegten Beschränkungen betrafen hauptsächlich die Untersuchung atmosphärischer Effekte von Kernexplosionen und nicht die Waffentechnik selbst.
Die große Mehrzahl der Kernwaffenversuche diente der Entwicklung neuer Nuklear-Sprengköpfe. Ein kleinerer Teil wurde durchgeführt, um die Wirkungen von Nuklearexplosionen auf zivile und militärische Ziele zu untersuchen. Außerdem wurden Unfälle simuliert und Sicherungsmechanismen, die einen unbefugten Gebrauch der Sprengsätze verhindern sollten, in Kernwaffenversuchen erprobt. Dadurch konnte man Erfahrungen im Umgang mit diesen strategischen Waffensystemen sammeln. Auch die Eignung von Kernsprengungen für den Bau von Kanälen und Häfen sowie zur Schaffung unterirdischer Lagerstätten und Reservoirs wurde praktisch untersucht. Die frühere Sowjetunion setzte Nuklearexplosionen sogar für geophysikalische Experimente ein. Kernwaffenversuche wurden schon überall auf der Erde durchgeführt, kaum eine Region blieb verschont.
Unabhängig vom jeweils genannten Zweck haben sämtliche atomaren Explosionen zu Umweltproblemen geführt. Auch bei unterirdischen Tests wurde Radioaktivität freigesetzt. Als Folge der oberirdischen wie unterirdischen Kernwaffentests sind ganze Landstriche unbewohnbar geworden. Gesundheit und Lebensgrundlagen vieler eingeborener Völker sind auf Generationen hinaus beeinträchtigt, wenn nicht sogar zerstört.
Die Verfeinerung der Kernwaffentechnik seit der frühen Forschungs- und Entwicklungsphase Ende der 1940er und Anfang der 1950er Jahre ist inzwischen so weit vorangeschritten, dass selbst die Kernwaffenstaaten den politischen Gewinn aus weiter gehenden Rüstungsbegrenzungen höher einschätzen als die Vorteile, die mit einer Fortführung des Programms verbunden sein könnten. Ferner stehen mittlerweile mit leistungsfähigen Computersimulationen und alternativen Experimentiermethoden Verfahren zur Verfügung, um die erforderlichen Wartungsarbeiten an dem bestehenden Nukleararsenal durchzuführen. Zusammen mit den globalen Umwälzungen, die sich seit dem Zusammenbruch der früheren Sowjetunion ergeben haben, ist somit eine Situation entstanden, die über 50 Jahre nach der ersten Atombombenexplosion eine Übereinkunft ermöglichte: den Abschluss eines Vertrages, der Kernwaffenversuche umfassend verbietet - sowohl in allen Umgebungsmedien als auch für alle Explosionsenergien.
Anfang 1994 begannen in der Genfer Abrüstungskonferenz, einer Institution der Vereinten Nationen, konkrete Verhandlungen mit dem Ziel, ein umfassendes Verbot von nuklearen Explosionen zu erreichen. Im Sommer 1996 lag der Vertrag vor und bis heute haben ihn 189 Staaten unterzeichnet, darunter auch die fünf Kernwaffenstaaten USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China. Der Artikel I dieses Vertrages enthält trotz seiner knappen Formulierung alle wesentlichen Bestimmungen:
- »Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, keine Versuchsexplosion von Kernwaffen und keine andere nukleare Explosion durchzuführen und solche nuklearen Explosionen an jedem Ort unter seiner Hoheitsgewalt oder Kontrolle zu verbieten und zu verhindern.«
- »Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich ferner, die Durchführung einer Versuchsexplosion von Kernwaffen oder einer anderen nuklearen Explosion weder zu veranlassen noch zu fördern noch sich in irgendeiner Weise daran zu beteiligen.«
Für das Abkommen über ein umfassendes Verbot von Kernwaffenversuchen gilt das Gleiche wie für alle anderen Rüstungskontrollverträge: Die Unterzeichnerstaaten vertrauen darauf, dass die vereinbarten Regelungen eingehalten werden. Den Nachweis, dass ein Vertragsstaat gegen die Bestimmungen verstoßen hat, müsste die Staatengemeinschaft oder ein anklagender Staat erbringen. Um dies zu ermöglichen, wurden sehr detaillierte Kontrollmechanismen wie spezielle technische Überwachungssysteme und Inspektionen vereinbart.
Die Detonation eines Kernsprengsatzes ruft eine Vielzahl von Wirkungen hervor, die zum Teil davon abhängen, in welchem umgebenden Medium sie stattfindet. Dementsprechend gibt es eine Reihe von Technologien, die sich zu ihrem Nachweis eignen. Für das internationale Überwachungssystem wurden schließlich die folgenden vier Verfahren ausgewählt:
- die Seismik. Sie registriert die elastischen Erschütterungen des Erdbodens.
- die Hydroakustik. Mit ihr lassen sich die Schallwellen nachweisen, die sich im Wasser ausbreiten.
- die Radionuklidtechnik. Sie ermöglicht den Nachweis der Spalt- und Aktivierungsprodukte, die bei den nuklearen Reaktionen innerhalb einer Kernwaffe und mit dem Material des umgebenden Mediums entstehen.
- die Infraschalltechnik. Dieses Verfahren registriert den niederfrequenten Anteil der Stoßwelle, der in der Atmosphäre nur wenig gedämpft wird und sich deshalb als Schallwelle über große Entfernungen ausbreiten kann.
- Atombombentests
Institution(en):
- International Atomic Energy Agency, Vienna International CentreA-1400 Vienna, Österreich
- Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Dr. Annette SchaperLeimenrode 29, 60322 Frankfurt am Main
- Bundesamt für Strahlenschutz, Fachbereich Strahlenschutz und Umwelt, Dr. Gerald KirchnerRosastr. 9, 79098 Freiburg









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