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Aufsichtspflicht - Wenn Kinder einen Schaden anrichten

Lexikon Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Beaufsichtigung von Personen, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen. Aufsichtspflicht besteht für Eltern, Vormund, Pfleger und sonstige Erziehungs- und Sorgeberechtigte. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht verpflichtet grundsätzlich zum Ersatz des Schadens, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt (§ 832 BGB).

Aus der elterlichen Sorge erwächst auch die Pflicht zur Beaufsichtigung der Kinder. Diese dient sowohl dem Schutz der Kinder als auch dem Schutz Dritter vor Schädigungen durch die Kinder. Wird durch ein minderjähriges Kind, das der Beaufsichtigung bedarf, einem anderen widerrechtlich - wenn auch wegen der Minderjährigkeit schuldlos - ein Schaden zugefügt, dann haftet dafür grundsätzlich derjenige, der kraft Gesetzes oder durch Vertrag die Aufsichtspflicht für das Kind hat. Das sind vor allem natürlich die Eltern, aber auch Personen, die Kinder berufsmäßig betreuen, wie zum Beispiel Lehrer, der Ausbilder für minderjährige Auszubildende, Erzieher, Tagesmütter oder Kindermädchen.

Immer wieder kommt es vor den Gerichten zu Prozessen, in denen Eltern wegen so genannter Verletzung der Aufsichtspflicht zu Schadensersatzleistungen verurteilt werden. Der genaue Inhalt und das Ausmaß der Aufsichtspflicht sind jedoch vielfach unklar und sollen daher im Folgenden erläutert werden.

  1. Lexikon Aufsichtspflicht
  2. Ausmaß und Form der Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Kindern
  3. Beispiele für Verletzung der Aufsichtspflicht
  4. Beispiele für Erfüllung der Aufsichtspflicht

Bibliografie:

  • Falk Bernau: Schriften zum Bürgerlichen Recht, Bd.315. Die Aufsichtshaftung der Eltern nach Paragraph 832 BGB im Wandel, 2005
  • Jörn Eckert: Wenn Kinder Schaden anrichten, 1990
  • Petra Stamer-Brandt, Ricarda Ulbrich: Kindergarten heute, Basiswissen Kita: Von Elternrecht bis Aufsichtspflicht, 2. Auflage, Freiburg 2008
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