Bankenaufsicht in Deutschland
Einleitung
Die Bankenaufsicht in Deutschland ist die staatliche Aufsicht über das Kreditwesen.
Sie dient dem Schutz der Bankkunden vor Vermögensverlusten und der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Kreditwesens. Die rechtliche Grundlage für die Beaufsichtigung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen ist das Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Danach sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank für die Bankenaufsicht zuständig. Während die Deutsche Bundesbank zum überwiegenden Teil die operative Bankenaufsicht übernimmt, hat die BaFin die Verantwortung für alle hoheitlichen Maßnahmen inne.
- Einleitung
- Hintergrund
- Die rechtlichen Grundlagen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Deutsche Bundesbank
- Die Ziele der Bankenaufsicht
- Die Erlaubniserteilung und ihre Voraussetzungen
- Die laufende Aufsicht
- Arbeitsgrundlagen der Bankenaufsicht
Bibliografie:
- Lotte Frach: Finanzaufsicht in Deutschland und Großbritannien. Die BaFin und die FSA im Spannungsfeld der Politik, Wiesbaden 2007
- Andreas Krammig: Das Recht der Bankenaufsicht in Deutschland und Südafrika, Baden-Baden 2001
- Michael Träm: Neue Entwicklungen der staatlichen Bankenaufsicht in Deutschland und den USA sowie der Einfluss von Basel II, Frankfurt am Main 2006
Institution(en):
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Banken- und VersicherungsaufsichtGraurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn(0228)4108-0
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Wertpapieraufsicht/Asset-ManagementLurgiallee 12, 60439 Frankfurt(0228)4108-0
- Deutsche Bundesbank, Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitWilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main(069)9566-0presse-information@bundesbank.de









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