Bundesland Berlin
Hauptstadt und Bundesland zugleich
Unter den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland nimmt Berlin in vieler Hinsicht eine Sonderstellung ein. Das Land Berlin umfasst nur eine Gemeinde, nämlich die Stadt Berlin, und wird deshalb wie Hamburg und Bremen (mit Bremerhaven) gelegentlich auch als Stadtstaat den großen „Flächenstaaten“ gegenübergestellt.
Mit einer Fläche von 891,82 km2 steht es vor den Ländern Hamburg und Bremen an drittletzter Stelle in Deutschland. Im Hinblick auf die Bevölkerungszahl von fast 3,4 Millionen Einwohnern nimmt Berlin jedoch eine mittlere Stellung ein und steht nach Rheinland-Pfalz an achter Stelle. Es ist das mit Abstand am dichtesten besiedelte Bundesland (3800 Einwohner/km2) und übertrifft auch die beiden anderen Stadtstaaten deutlich.
Seine herausragende Bedeutung verdankt das Land aber der politischen Stellung Berlins als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Besondere Vorrechte oder Beschränkungen gegenüber den übrigen Bundesländern sind damit für das Land Berlin jedoch nicht verbunden. Dadurch unterscheidet sich das Land Berlin von anderen Hauptstaddistrikten wie z. B. Washington D.C. in den USA, Canberra in Australien oder Mexiko, D.F., deren Territorien eine Sonderstellung innerhalb des jeweiligen Staates einnehmen.
Zusammenschluss mit dem Land Brandenburg?
Naheliegend erscheint ein solcher Zusammenschluss mit dem Land Brandenburg, das Berlin allseits umgibt und dessen natürlichen Mittelpunkt die Stadt bildet. Aufgrund der bestehenden Berliner Landesverfassung ist dies durchaus möglich, sofern die Bevölkerung der beiden Länder mehrheitlich zustimmt. Die Befürworter eines solchen Zusammenschlusses sehen darin die Möglichkeit, Verwaltungskosten zu senken und grenzüberschreitende Planungsvorhaben zügiger durchführen zu können.
Zwischen beiden Ländern wurde 1995 ein Neugliederungsvertrag ausgehandelt, der allerdings bei der anschließenden Volksabstimmung abgelehnt wurde, da die Brandenburger Bevölkerung mehrheitlich die Eigenständigkeit ihres Bundeslandes nicht aufgeben wollte. 63 Prozent der an der Abstimmung teilnehmenden Brandenburger sprachen sich am 5.5.1996 gegen einen Zusammenschluss aus, während die Berliner mehrheitlich (53,4 Prozent) dafür stimmten. Wenngleich damit auch die Pläne für einen Zusammenschluss scheiterten, so wurde aber doch eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Bundesländern vereinbart. Dies gilt insbesondere bei Fragen der Raumordnung und Verkehrsplanung.
Die politischen Institutionen des Landes
Da in Berlin Stadt und Land zusammenfallen, gibt es bei den politischen und verwaltungstechnischen Institutionen der Hauptstadt diese Unterscheidung nicht. Ihre Benennungen weichen teilweise von denen der entsprechenden Einrichtungen in anderen Bundesländern ab.
Die parlamentarische Körperschaft des Landes Berlin ist das Abgeordnetenhaus. Es tagt im ehemaligen Preußischen Landtag und besteht aus mindestens 130 Abgeordneten, die jeweils für fünf Jahre gewählt werden.
Die Berliner Landesverfassung sieht in bestimmten Fällen, z. B. Gebietsänderungen, auch direkte Entscheidungen durch Volksentscheid bzw. Volksbegehren vor. Auch über die Annahme der Verfassung wurde 1995 in einer Volksabstimmung entschieden. Sie ersetzte die vorläufige Verfassung des Jahres 1990.
Die Landesregierung wird durch den Senat ausgeübt. An der Spitze der Regierung steht der vom Abgeordnetenhaus gewählte Regierende Bürgermeister, dem bis zu acht Senatoren (Landesministern entsprechend) für die einzelnen Fachgebiete zur Seite stehen.

Die Behörde des Regierenden Bürgermeisters heißt Senatskanzlei, die ihren Sitz im Berliner Rathaus hat. Wegen der roten Farbe der Fassade des Gebäudes wird es auch „Rotes Rathaus“ genannt.
Seit der letzten Wahl September 2006 sind Abgeordnete von fünf politischen Parteien im Abgeordnetenhaus vertreten, nämlich SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP. Eine Koalition von SPD und der Partei „Die Linke“ bildet zurzeit die Regierung.
Wie die übrigen Bundesländer hat auch Berlin einen eigenen Bevollmächtigten beim Bund, der auch die Aufgaben eines Europabeauftragten wahrnimmt. Im Bundesrat ist das Land Berlin gleichfalls vertreten und verfügt dort entsprechend seiner Bevölkerungszahl über vier von insgesamt 69 Stimmen. Es hat damit das gleiche Stimmgewicht wie beispielsweise Thüringen oder Rheinland-Pfalz.
Entstehung des Landes Berlin
In seinen neuen Grenzen besteht das Land Berlin seit dem Vollzug der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990. Es erhielt seinen heutigen Umfang durch die Vereinigung des einst sowjetisch besetzten Teils der Stadt, Ostberlin, und Berlin (West). Die politische Stellung der beiden Teile Berlins war lange umstritten. Aufgrund der Vorbehalte der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs nahm Berlin in verfassungsrechtlicher Hinsicht bis 1990 eine Sonderstellung ein. Die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland, aus deren Sicht der Westteil Berlins ein Bundesland war, wurde weder von den Siegermächten noch von der Führung der DDR akzeptiert. Eine besondere Stellung nahm Berlin auch durch seine isolierte Lage ein, da es getrennt vom Bundesgebiet lag und allseits vom Gebiet der DDR bzw. Ostberlins umgeben war.
Bibliografie:
- Werner Künzel, Werner Rellecke (Hrsg.): Geschichte der deutschen Länder, Münster 2005
- Sven Leunig: Die Regierungssysteme der deutschen Bundesländer im Vergleich, Stuttgart 2006
- Hans Georg Wehling (Hrsg.): Die deutschen Länder. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Wiesbaden, 3. Auflage 2004









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