Bundesland Berlin
Hauptstadt und Bundesland zugleich
Unter den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland nimmt Berlin in vieler Hinsicht eine Sonderstellung ein. Das Land Berlin umfasst nur eine Gemeinde, nämlich die Stadt Berlin, und wird deshalb wie Hamburg und Bremen (mit Bremerhaven) gelegentlich auch als Stadtstaat den großen „Flächenstaaten“ gegenübergestellt.
Mit einer Fläche von 891,82 km2 steht es vor den Ländern Hamburg und Bremen an drittletzter Stelle in Deutschland. Im Hinblick auf die Bevölkerungszahl von fast 3,4 Millionen Einwohnern nimmt Berlin jedoch eine mittlere Stellung ein und steht nach Rheinland-Pfalz an achter Stelle. Es ist das mit Abstand am dichtesten besiedelte Bundesland (3800 Einwohner/km2) und übertrifft auch die beiden anderen Stadtstaaten deutlich.
Seine herausragende Bedeutung verdankt das Land aber der politischen Stellung Berlins als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Besondere Vorrechte oder Beschränkungen gegenüber den übrigen Bundesländern sind damit für das Land Berlin jedoch nicht verbunden. Dadurch unterscheidet sich das Land Berlin von anderen Hauptstaddistrikten wie z. B. Washington D.C. in den USA, Canberra in Australien oder Mexiko, D.F., deren Territorien eine Sonderstellung innerhalb des jeweiligen Staates einnehmen.
- Hauptstadt und Bundesland zugleich
- Zusammenschluss mit dem Land Brandenburg?
- Die politischen Institutionen des Landes
- Entstehung des Landes Berlin
Bibliografie:
- Werner Künzel, Werner Rellecke (Hrsg.): Geschichte der deutschen Länder, Münster 2005
- Sven Leunig: Die Regierungssysteme der deutschen Bundesländer im Vergleich, Stuttgart 2006
- Hans Georg Wehling (Hrsg.): Die deutschen Länder. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Wiesbaden, 3. Auflage 2004









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