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THEMEN

Chronik der Frauen: Anfänge organisierter Frauenbewegung - Frauen zwischen Haus und Industrie 1850-1890

Frauen von der Restauration besonders betroffen

Hatten die Bewegungen des revolutionären Zeitalters wiederholt die Hoffnung erweckt, Frauen könnten an den überall zur Parole erhobenen Menschen- und Bürgerrechten teilnehmen, so traf die politische und gesellschaftliche Reaktion der Jahre nach 1848 die Frauen mit besonderer Härte. Die Revolution von 1848/49 war zwar gescheitert, die "gemäßigten" monarchischen Verfassungen, die sie vielerorts hinterließ, bedeuteten jedoch eine Erweiterung der politischen Rechte für Männer, zumal für Männer des Bürgertums. Das preußische Dreiklassenwahlrecht etwa, so undemokratisch es auch war, institutionalisierte zum ersten Mal die politische Einflussnahme einer im Wachsen begriffenen Sektion der Gesellschaft (der Männer von Besitz), indem es sie gleichzeitig vor einer Majorisierung durch ihre ärmeren Mitbürger schützte. Und selbst den Eigentumslosen bot es die Hoffnung, durch Erwerbung von Besitz zum (mehr oder weniger) vollen Staatsbürgerstatus zu gelangen - sofern sie männlichen Geschlechts waren. Es ist vielleicht als eine Selbstverständlichkeit anzusehen, dass die Einführung eines allgemeinen, gleichen Wahlrechts für den Norddeutschen Bund (1867) bzw. das neue Deutsche Reich (1871) die Frauen außer Betracht ließ (wie übrigens das "allgemeine" Wahlrecht in der französischen Dritten Republik und das bis 1918 auch für Männer beschränkte britische Wahlrecht ein Frauenstimmrecht auf nationaler Ebene ausschlossen). Dies selbstverständlich zu machen, war ein gesetzgeberisches und ideologisches Projekt der nachrevolutionären Jahrzehnte in allen europäischen Ländern.

Die politischen Rechte der Frauen wurden nicht nur nicht erweitert, sondern vielerorts eingeschränkt: In Preußen und den meisten anderen deutschen Teilstaaten wurden die Frauenzeitungen der 1848erinnen verboten, und ein neues, erst 1908 aufgehobenes, Vereinsrecht verwehrte Frauen und Mädchen jede Teilnahme an politischen Organisationen und Versammlungen. Als Ersatz wurden Familie, Ehe und Mutterschaft als eigentliche Bestimmung der Frau noch intensiver propagiert, und die Vorstellung eines besonderen "Geschlechtscharakters", der Frauen vorzugsweise für die Privatsphäre eignen und für alles andere unfähig machen sollte, wurde durch die biologistischen Erklärungen der neu etablierten akademischen Naturwissenschaften untermauert.

In der Praxis bedeutete das Hausfrauenideal alles andere als ein müheloses Gedeihenlassen der angeborenen Weiblichkeit, selbst für die Frauen, die heiraten konnten. Für viele, wie etwa die Gattinnen des wachsenden Heeres von höheren Angestellten und mittleren Beamten, war es ein verzweifelter Kampf, bei einem verhältnismäßig kleinen Einkommen das repräsentative Image eines behäbigen bürgerlichen Haushalts aufrechtzuerhalten, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, dass die Ehefrau zu arbeiten hätte. Zum Wesen der Privatsphäre gehörte allerdings auch, dass eine Frau durch Heirat den Status einer gesetzlichen Person verlor: Eine verheiratete Frau war unmündig wie ein Kind und musste sich in Rechtsgeschäften von ihrem Mann vertreten lassen. Sie durfte ohne Erlaubnis ihres Mannes nicht arbeiten und musste ihr Eigentum, ob mit in die Ehe gebracht oder hinzuverdient, in die Kontrolle ihres Mannes geben. Dabei hatte sie nicht einmal ein Mitspracherecht bei Entscheidungen über den Wohnort der Familie oder die Erziehung der Kinder.

Auf diesem Gebiet wurden in Großbritannien 1870, in Deutschland und Frankreich erst 1900 bzw. 1906 Reformen eingeführt. dass es zu Verbesserungen kam, im Zuge einer europaweiten Diskussion über die "Frauenfrage" im letzten Drittel des Jahrhunderts, lag nicht zuletzt daran, dass die geistigen und leiblichen Töchter der 48er, im humanitären Geist des Bildungsbürgertums erzogen, sehr bald den Widerspruch zwischen Ideal und Wirklichkeit der bürgerlichen Ehe einsahen. Mit ihren Zeitgenossinnen, vor allem den Frauen der wachsenden Arbeiterklasse, erlebten sie immer intensiver die Unhaltbarkeit einer Geschlechterordnung, die auf der häuslichen und gewerblichen Arbeit von Frauen ruhte und ihnen gleichzeitig das Recht und die Fähigkeit zu persönlicher und wirtschaftlicher Selbstbestimmung absprach.

  1. Frauen von der Restauration besonders betroffen
  2. Erste Organisierung - Beginn der Frauenbewegung
  3. Erwerbstätigkeit sollte Unabhängigkeit ermöglichen
  4. Klassenunterschiede auch in Frauenbewegung
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