Der Europarat
Kurzdarstellung
Der am 5. Mai 1949 aus der Taufe gehobene Europarat ist die älteste politische Vereinigung Westeuropas. Idee und Planung weisen auf den ersten Paneuropakongress in Den Haag von Mai 1948 zurück, auf dem der frühere britische Premierminister Winston Churchill eine politische und wirtschaftliche Einigung Europas gefordert hatte.
Mit seinem Sitz in Straßburg ist der Europarat kein Organ der EU, sondern eine Organisation für die Zusammenarbeit der europäischen Staaten (Staatenverbund). Das Entscheidungsorgan ist das Komitee der Außenminister der Mitgliedsstaaten (Ministerkomitee). Die Parlamentarische Versammlung, zu der Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten entsandt werden, diskutiert internationale Fragen.
Aufgabe des Europarats ist es, eine engere Verbindung zwischen den Mitgliedsstaaten herzustellen und den gemeinsamen Fortschritt zu fördern. Insbesondere werden die Stärkung der demokratischen Sicherheit und der Menschenrechte angestrebt. Der Europarat ist ein Forum für internationale Gespräche; er bemüht sich um die Ausarbeitung von Abkommen auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet. Seine Beschlüsse haben nur Aufforderungscharakter und stehen unter nationalem Souveränitätsvorbehalt.
Generalsekretär des Europarats ist seit 2004 der Brite Terry Davis.
Präsident der Parlamentarischen Versammlung ist seit 2008 der Spanier Lluís Maria De Puig.
Das Amt des Kommissars für Menschenrechte bekleidet seit 2006 der Schwede Thomas Hammarberg.
- Kurzdarstellung
- Der politische Auftrag
- Die Organe des Europarats
- Arbeitsschwerpunkte
- Ziele
- Vereinbarungen (Konventionen)
- Mitgliedsstaaten
- Symbole
Bibliografie:
- Klaus Brummer, Der Europarat. Eine Einführung. Wiesbaden 2008
Institution(en):
- EuroparatAvenue de l’Europe
67075 Strasbourg Cedex+33 (0)3 88 41 20 00+33 (0)3 88 41 27 45infopoint@coe.int









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