Die Anfänge der Schweizer Eidgenossenschaft
Randgebiet des deutschen Reiches
Entwicklung der westalpenländischen Ethnien
Obwohl die Schweiz Jahrhunderte lang Teil des Römischen Reiches gewesen war und die damalige Bevölkerung, Räter und Kelten, romanisiert worden war, bildete sich das ethnische Gefüge, wie es heute ist, erst während und nach der Völkerwanderung. Seit dem 7. Jahrhundert wanderten die Alemannen ein, und erst als das westliche Alpen- und Voralpenland unter den Karolingern zum Frankenreich kam, die Franken, die dann eine dünne Oberschicht bildeten. In der Westschweiz nahmen im Mittelalter die romanisierten Burgunder eine Mittelstellung ein, während sich die räto- bzw. galloromanische Bevölkerung in Graubünden und im Wallis konzentrierte.
Schwäbische Bindungen
Durch den Teilungsvertrag von Verdun kam 843 der Ostteil des schweizerischen Territoriums zum Deutschen Reich und der Westen zum Mittelreich Kaiser Lothars I. Die Ostschweiz wurde so Teil des Herzogtums Schwaben. Als König Konrad II. 1034 Burgund gewann, gehörte auch die Westschweiz zum Deutschen Reich - allerdings nur als Teil des umkämpften Randlandes Burgund. Im Hochmittelalter bestimmten vor allem die Fürstengeschlechter der Zähringer, Staufer, Savoyer, Kiburger und zuletzt die Habsburger die Geschicke des Gebietes.
Kürzester Weg nach Italien
Im 13. Jahrhundert entwickelte sich die alemannische Zentralschweiz um den Vierwaldstätter See mit den Orten Uri, Schwyz und Unterwalden zu einem Schlüsselterritorium des Westalpengebietes, da durch sie die kürzeste Verbindung zwischen zwei wichtigen Zentren europäischer Stadtkultur und Wirtschaftskraft (Rheingebiet und Lombardei) über die Pass-Straße am St. Gotthard führte. Aus der Angst der Staufer, diesen wichtigen Pass an die Habsburger Grafen zu verlieren, resultierten die Freiheitsbriefe von 1231 an Uri und von 1240 an Schwyz, welche diesen Kantonen die Reichsunmittelbarkeit zusicherten, den St. Gotthard so der Kontrolle der Habsburger entzogen, aber in ihrer Gültigkeit umstritten waren.
Wurzeln Schweizer Staatlichkeit
Genossenschaftsbauern
Die bäuerliche Bevölkerung von Uri, Schwyz und Unterwalden lebte in schwer zugänglichen, eng und tief eingeschnittenen Tälern. Der ständige Kampf mit einer extremen Natur ließ aus der notwendigen nachbarschaftlichen Hilfe eine gesellschaftliche Organisationsform mit genossenschaftlicher Struktur entstehen. Die anderswo im 13. Jahrhundert bereits so gravierenden sozialen Unterschiede traten unter solchen Umständen in den Hintergrund. Die Bauern mit eigenen Hofstellen bewirtschafteten in den markgenossenschaftlich verfassten Gemeinden die gemeinsamen Weiden, Triften, Almen, Wälder, Flüsse und Seen. Sie bildeten so einen engen Wirtschaftsverband.
Bescheidener Wohlstand
Man war nicht ausgesprochen arm, denn Land- und Viehwirtschaft florierten, das Transportgewerbe über die Alpen auf der Gotthardstraße, welche die Gemeinden aus eigenen Mitteln in Stand hielten, war einträglich, und viele nachgeborene Bauernsöhne verdienten sich als Soldkrieger in ganz Europa Geld. Über Jahrhunderte hinweg waren diese Söldner ein ‚Exportartikel’ der Schweizer Kantone. Manche von ihnen kehrten gesund und mit vollem Geldbeutel heim.
Politisches Selbstbewusstsein
Der Wirtschaftskraft entsprach eine Politikerschicht aus bodenständigen Adeligen und wohlhabenden Bauern, die im entscheidenden Augenblick nüchtern zu handeln wusste. Schon um die Mitte des 13. Jahrhunderts verfügten die Urkantone über ein hohes Maß innerer Selbstverwaltung, die zumindest die niedere Gerichtsbarkeit mit einschloss. Die führenden Positionen bekleideten gewählte Am(t)männer.
Der Weg zur autonomen Verwaltung
Verlust des Rechtswahrers
Als 1250 mit dem Tod Friedrichs II. das deutsche Königtum zusammenbrach, gerieten die Urkantone in eine schwierige Situation. Uri, Schwyz und Unterwalden waren an der Aufrechterhaltung rechtlich geordneter und friedlicher Zustände interessiert. Man wünschte ein starkes, funktionsfähiges und präsentes Königtum, in dem der König persönlich den Frieden wahren und die Machtgelüste der Fürsten wie die der benachbarten Habsburger im Zaum halten konnte. So hatte man Friedrich II., auch als dieser unter päpstlichen Druck geraten war, die Treue gehalten. Als die Staufer als Dynastie verschwunden waren, fanden die Kantone in den papsthörigen Nachfolgern keine gleichwertigen Rechtswahrer.
Selbsthilfe
Sie nahmen in dieser Situation die Wahrung des Landfriedens immer mehr in ihre eigene Regie, ohne sich dabei aber mit den Habsburgern anzulegen. Vielmehr bestanden zwischen ihnen und dem Grafengeschlecht, das, nachdem Graf Rudolf, der spätere König, die Familie wieder geeinigt hatte, einen weiteren kontinuierlichen Aufschwung erlebte, keine schlechten Beziehungen. Die drei Waldstätte (Urkantone) trieben keine revolutionäre Politik, sondern blieben im Rahmen der damals üblichen lokalen Landfriedenspolitik durch Bündnisse, wie dies vielfach anderswo im Reich und in den Schwurverbänden in Oberitalien auch versucht wurde. Dennoch befanden sie sich damit seit den 60er-Jahren des 13. Jahrhunderts in der Anfangsphase des Weges zu Autonomie und Eigenstaatlichkeit.
Widerstand
Als Rudolf I. von Habsburg 1273 deutscher König wurde, änderte sich an den Verhältnissen zunächst nichts, da Rudolf I. mit den Urkantonen pfleglich und vorsichtig umging und diese ihn, da er sie so behandelte, als seien sie selbständig, sogar militärisch unterstützten. Die Freiheitsbriefe der Staufer freilich erkannte der Habsburger nie offiziell an. Als Rudolf I. dann aber begann, auch in der Zentralschweiz mit der eigentlich auch dort erwünschten königlichen Landfriedenspolitik Ernst zu machen, was unter den besonderen lokalen Verhältnissen der Nachbarschaft von Hausmachtpolitik nicht immer zu trennen war, da wurde das Klima gespannter: Mit Schwyz an der Spitze - nicht umsonst gab dieser Kanton dem späteren Gesamtstaat seinen Namen - wehrten sich die Gemeinden energisch gegen die Einsetzung landfremder Richter und königlicher Beamter. Auf der überkommenen genossenschaftlichen Tradition fußend und inzwischen weitgehend an eigene Gerichtsbarkeit gewöhnt, entstand in dieser Situation nach 1291 am Vierwaldstätter See das Beschlussorgan der typisch schweizerischen Landsgemeinde, der Adelige, freie Bauern und zinspflichtige Hörige angehörten und das eine für die damalige Zeit unerhörte Integrationskraft entwickelte.
Der „ewige Bund“
Nach dem Tod Rudolfs I. von Habsburg schlossen die Urkantone am 1. August 1291 das berühmte „ewige Bündnis“, einen Vertrag in zwei Teilen. Der erste beinhaltet ein festes Schutz- und Trutzbündnis: Wer ein Bundesmitglied angreift, hat mit der vereinten Abwehr aller Bundesmitglieder zu rechnen. Der zweite, äußerlich juristische Teil spricht den „Bündlern“ die volle Gerichtsbarkeit zu und schließt hier jeden Einfluss von Fürst, Bischof oder König aus - eine „Unabhängigkeitserklärung“ zumindest auf rechtlichem Gebiet und nach damaliger Auffassung ein Politikum ersten Ranges. Mit ihr betraten bewusst oder unbewusst die Gemeinden der Zentralschweiz einen Weg, dessen Endpunkt erst nach rund dreieinhalb Jahrhunderten im Westfälischen Frieden von 1648 erreicht war, in dem die Eidgenossenschaft auch offiziell ein selbständiger Staat wurde. Doch bis hierhin war es noch weit, und von einer Loslösung vom Reich stand im „ewigen Bündnis“ kein Wort.
Quellentext
Schwur der drei Waldstätte aus dem Jahr 1291
Im Namen Gottes! Amen. Es ist ein ehrbar Werk und gereicht der Öffentlichkeit zum Wohl, wenn Verträge, die der Ruhe und dem Frieden dienen, in richtiger Form gesichert werden. Daher vernehme jedermann, dass die Männer des Tales Uri, die Gemeinde des Tales Schwyz und die Gesamtheit der Leute von Unterwalden in Nidwalden in Anbetracht der Arglist der Zeit und um sich und ihre Habe leichter verteidigen und im richtigen Zustande besser erhalten zu können, sich in guten Treuen versprochen haben, sich gegenseitig mit Hilfe, mit jeglichem Rat und jeglicher Förderung und mit Leib und Gut beizustehen, und zwar innerhalb und außerhalb der Täler, mit aller Macht und Kraft, gegen eine Gesamtheit oder gegen Einzelne, die ihnen oder einem von ihnen Gewalt antun, sie belästigen oder ihnen Unrecht zufügen und gegen ihren Leib und ihr Gut Böses im Schilde führen sollten. Und jede Gemeinde hat versprochen, der anderen zu Hilfe zu eilen. [...]
Dabei hat es jedoch die Meinung, dass jeder gemäß seinem Stande seinem Herrn nach Gebühr Untertan sein und ihm dienen soll. Mit gemeinsamem Rate und einhelliger Zustimmung haben wir uns zugesichert, beschlossen und festgesetzt, dass wir in den vorgenannten Tälern keinen als Richter je annehmen oder entgegennehmen wollen, der sein Amt durch irgendwelche Dienstleistung oder durch Bezahlung einer Geldsumme irgendwie erworben haben oder der nicht unser Landsmann sein sollte. Wenn jedoch unter einzelnen Eidgenossen Zwietracht entstehen sollte, so sollen die Einsichtigsten der Eidgenossen den Streit schlichten, und wenn eine der Parteien diese Beilegung des Streites zurückweisen sollte, so sollen die übrigen Eidgenossen gegen sie Partei nehmen.
Überdies besteht zwischen ihnen eine Übereinkunft folgenden Inhalts: Wer einen anderen hinterlistig und ohne dessen Verschulden umbringt, soll, wenn er ergriffen wird, sein Leben verlieren, falls es ihm nicht gelingt, seine Unschuld an dem genannten Verbrechen nachzuweisen, so wie es seine schwere Schuld verlangt. Und falls er etwa entweichen sollte, so darf er nie mehr zurückkehren. Wer den vorgenannten Verbrecher aufnimmt und beschützt, soll so lange aus den Tälern verbannt sein, bis er von den Bundesgenossen ausdrücklich zurückgerufen wird.
Wer einen von den Eidgenossen am Tage oder in der Stille der Nacht in heimtückischer Weise durch Brandstiftung schädigt, soll nimmermehr als Landsmann gelten. [...] Die oben stehenden, in heilsamer Absicht zum allgemeinen Nutzen aufgestellten Abmachungen sollen, so Gott will, ewig dauern.
Günstige Entwicklung des Bundes
Bestätigung durch schwache Könige
Zunächst einmal verlief die deutsche Geschichte für die Urkantone günstig. Statt des Habsburgers Albrecht wurde Graf Adolf I. von Nassau zum König gewählt, der den Kantonen gern ihre von Rudolf I. nie bestätigten Freiheitsbriefe bestätigte - schon um seinem übermächtigen Konkurrenten einen Klotz ans Bein zu hängen. Albrecht selbst taktierte gegenüber den Seegemeinden zurückhaltend, sodass das Verhältnis zu Habsburg ein leidlich gutes blieb. Als er aber, inzwischen deutscher König, 1308 ermordet wurde und der Graf von Luxemburg als Heinrich VII. den Thron bestieg, den Urkantonen in aller Form ihre Reichsfreiheit bestätigte und somit alle habsburgisch-landesherrlichen Ansprüche mit einem Schlag erledigte, da spitzt sich die Situation zu: Schwyz, Uri und Unterwalden erwarteten jetzt einen Generalangriff der Habsburger.
Angriff ist die beste Verteidigung
Unter diesem Motto handelte Schwyz, als es einen alten Konflikt mit dem habsburgischen Schützling Einsiedeln neu anheizte. Die Abtei wurde drangsaliert, auf den Kopf des Abtes ein Preis ausgesetzt. Der Höhepunkt dieser Kampagne fiel in den Januar 1314, als die Schwyzer nächtens das Kloster kassierten, ausplünderten, sich des Archivs bemächtigten und die Besitzurkunden verbrannten. Diese Provokation konnten die Habsburger Herzöge nicht mehr übersehen. Sie entschlossen sich zum Gegenschlag, auch wenn sie durch die im Herbst 1314 erfolgte Doppelwahl Ludwigs des Bayern und Friedrichs des Schönen von Österreich auch noch anderwärts engagiert waren.
Schlacht bei Morgarten
Im November 1315 marschierte Herzog Leopold von Österreich mit einem starken Ritterheer in die Zentralschweiz ein, wo er bereits erwartet wurde. Als die Hauptmacht des österreichischen Ritterheeres am 15. November 1315 weit auseinander gezogen einen engen Sattelpass hinaufzog, setzten die Schwyzer und ihre Verbündeten bei Morgarten einen Überraschungsangriff an, zersprengten das feindliche Heer und machten es nieder. Damit war ein Prozess vorläufig abgeschlossen, der mit der Erkämpfung der Reichsfreiheit durch die Länder Uri und Schwyz seinen Ausgang genommen hatte.

„Bund von Brunnen“
Die Sieger von Morgarten wussten, dass der Konflikt mit Österreich noch lange nicht ausgestanden war: Am 9. Dezember 13l5 reagierten sie im „Bund von Brunnen“ auf ihre Weise, indem sie als „eitgenozen“ vereinbarten, von nun an auch nach außen als Einheit aufzutreten, d.h. eine Außenpolitik einzelner Mitglieder des Bundes auf eigene Faust gab es von nun an nicht mehr. Auf den Bruch dieser Abmachung wurden strengste Sanktionen gelegt und eingehalten. Dies alles ging weit über das „Ewige Bündnis“ von 1291 hinaus, und so wird das Jahr 1315 zur eigentlichen Geburtsstunde des eidgenössischen Staates, die Urkunde von Brunnen zu seiner wichtigsten Verfassungsurkunde. 1315 war in erster Linie die Unabhängigkeit von den Habsburger Landesherren erstritten. Dem Deutschen Reich hingegen wollte man noch unmittelbar angehören.
Erweiterung des Bundes
Bis zum Jahr 1353 schlossen sich folgende Landschaften und Städte dem „Dreibund“ an: 1332 Luzern, 1351 Zürich, 1352 Glarus und Zug sowie 1353 schließlich Bern. Nach und nach erweiterte sich dieser Bund, wobei die Beziehungen der Bundesmitglieder zum Kern der Eidgenossenschaft in ihrer Intensität und Beständigkeit durchaus noch lange Schwankungen unterworfen waren.
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Fragen
1) Das schweizerische Territorium war im Mittelalter eine landschaftlich schwierige Region am Rande des deutschen Reichsgebietes. Warum hielten es die Fürstengeschlechter der Zähringer, Staufer, Savoyer, Kiburger und der Habsburger trotzdem für so wichtig, dass sie es beherrschen wollten?
2) Wie kam es, dass die Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden Rechts- und Friedenswahrung in der Region selbst in die Hand nahmen?
3) Was beinhaltet der „ewige Bund“ von 1291, und welche entscheidende Erweiterung erfuhr er im „Bund von Brunnen“ 1315?
Antworten
1) Im Hochmittelalter war die Zentralschweiz um den Vierwaldstätter See mit den Orten Uri, Schwyz und Unterwalden ein Schlüsselterritorium des Westalpengebietes geworden: Durch das Gebiet führte über die Pass-Straße am St. Gotthard die kürzeste Verbindung zwischen zwei Zentren der europäischen Stadtkultur und Wirtschaft, dem Rheingebiet und der Lombardei.
2) Uri, Schwyz und Unterwalden waren an der Erhaltung rechtlich geordneter und friedlicher Zustände interessiert. Man wünschte ein starkes, funktionsfähiges und präsentes Königtum, in dem der König persönlich den Frieden wahren und die Machtgelüste anderer Fürsten im Zaum halten konnte. Mit den Stauferkönigen hatte man sich auf dieser Basis arrangiert. Doch als die Staufer verschwunden waren, fanden die Kantone in den papsthörigen Nachfolgern keine gleichwertigen Rechtswahrer. So nahmen sie die Wahrung des Landfriedens immer mehr in ihre eigene Regie. Sie befanden sich damit in der Anfangsphase des Weges zu Autonomie und Eigenstaatlichkeit, auch wenn sie im 13. Jahrhundert noch nicht daran dachten, sich aus dem Reichsverband zu lösen.
3) Im „ewigen Bund“ von 1291 ging es um die Wahrung des Landfriedens durch Selbsthilfe, nachdem der König Recht und Ordnung in der Region nicht mehr garantierte. Danach hatte derjenige, der ein Bundesmitglied angriff, mit der vereinten Abwehr aller Bundesmitglieder zu rechnen. Außerdem übernahmen die „Bündler“ die volle Gerichtsbarkeit und schlossen jeden Einfluss von Fürst, Bischof oder König aus. Im „Bund von Brunnen“ wurde bereits Souveränität nach außen demonstriert: Die Eidgenossen vereinbarten, von nun an auch nach außen als Einheit aufzutreten, d.h. eine Außenpolitik einzelner Mitglieder des Bundes auf eigene Faust gab es nun nicht mehr.
Bibliografie:
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- Marcel Beck: Legende, Mythos und Geschichte : die Schweiz und das europäische Mittelalter, Frauenfeld/Stuttgart 1978
- Ernst Bohnenblust: Geschichte der Schweiz, Zürich 1974
- Michael Borgolte: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit, Ostfildern 1984
- Arnold Esch: Alltag der Entscheidung. Beiträge zur Geschichte der Schweiz an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, Bern 1998
- Andres Furger: Die Schweiz zwischen Antike und Mittelalter. Archäologie und Geschichte des 4. bis 9. Jahrhunderts, Schlieren 1996
- Ulrich ImHof: Geschichte der Schweiz, 1991
- Ulrich ImHof u.a. (Hrsg.): Geschichte der Schweiz und der Schweizer, 3 Bde., Basel 1982/83
- Georg Kreis: Der Mythos von 1291. Zur Entstehung des schweizerischen Nationalfeiertags, Basel 1991
- B. Meyer: Die Bildung der Eidgenossenschaft im 14. Jahrhundert, Zürich 1972
- Hans Conrad Peyer: Verfassungsgeschichte der alten Schweiz, Zürich 1978
- Emanuel Peter LaRoche: Das Interregnum und die Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bern/Frankfurt 1971
- Peter Rück (Hrsg.): Die Eidgenossen und ihre Nachbarn im deutschen Reich des Mittelalters, Marburg/Lahn 1991
- Matthias Weishaupt: Bauern, Hirten und „frume edle puren“. Bauern- und Bauernstaatsideologie in der spätmittelalterlichen Eidgenossenschaft und der nationalen Geschichtsschreibung der Schweiz, Basel 1992









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