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THEMEN

Die Buchpreisbindung

Stichwort

In Deutschland und dem deutschsprachigen Raum existiert seit dem Jahr 1887 eine Preisbindung für literarische Erzeugnisse in Buchform. Diese gesetzliche Regelung, die vor allem dem Schutz des Kulturgutes Buch dient, wird vom deutschen Kartellrecht unterstützt. Die gesetzliche Buchpreisbindung besagt, dass der Preis eines Buches nicht vom Buchhändler bestimmt wird, sondern vom Verlag festgelegt werden kann. Diese so genannte vertikale Preisbindung hat den Sinn, einen Preiswettbewerb zwischen den Buchhändlern als Kulturvermittler zu unterbinden. Ein Buchhändler, der den geltenden Kartellvertrag (Sammelrevers) zur Buchpreisbindung nicht einhält, hat mit einem Lieferboykott der Verlage zu rechnen. Im Gegenzug dazu garantieren die deutschen Verlage den Buchhändlern, keine Bücher an Endverbraucher zu verkaufen. Eine ähnliche gesetzliche Regelung besteht in der Schweiz. Im Jahr 1993, kurz vor dem Eintritt Österreichs in die Europäische Union, wurde die Buchpreisbindung deutscher Prägung nach Abstimmung mit und Genehmigung durch die Brüsseler Kommission für Wettbewerbsfragen auch auf Österreich ausgeweitet. Zuvor bestand in Österreich lediglich eine Preisbindung für Bücher durch Eintragung von Büchern ins Kartellregister. Gegen die weiterreichende Regelung legte die Wiener Medienhandels-Firma Librodisk Handels AG bei der EU-Kommission mit der Begründung Beschwerde ein, die Festlegung der Ladenpreise von Büchern verstoße gegen Artikel 85 des EG-Vertrages. Dieser verbietet wettbewerbshindernde Vereinbarungen und Beschlüsse in der Europäischen Union. Seit diesem wettbewerbsrechtlichen Protest gegen die Buchpreisbindung galt dieses Recht als umstritten.

Im März 2002 teilte die EU-Kommission mit, die Beschwerdepunkte seien durch eine Selbstverpflichtung des deutschen Buchhandels "endgültig und insgesamt ausgeräumt" und stellte das Verfahren ein. Die Unterzeichner der Verpflichtungserklärung garantierten der EU u. a. den Grundsatz der Freiheit grenzüberschreitender, preisungebundener Direktverkäufe deutscher Bücher an Endabnehmer in Deutschland (insbesondere über das Internet). Nach dieser Auseinandersetzung mit der EU-Kommission wurde die Buchpreisbindung nun auf eine rechtliche Basis gestellt und gesetzlich verankert. Die Europäische Kommission hat die deutsche Preisbindung gebilligt. Sie erklärte, diese sei mit dem Europarecht vereinbar.

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Das Problem ist, dass die deutsche Politik die Privilegien der Buchbranche, die mehr als 100 Jahre alt sind, nicht antasten will. Man traut sich einfach nicht. Obwohl in Schweden, GB und Irland die Buchpreisbindung schon, als unzeitgemäß betrachtet, vor Jahren abgeschafft wurde.

Und da ist nun auch kein kultureller Verfall eingetreten. Im Gegenteil geben die VerbraucherInnen in UK sogar mehr Geld für Bücher aus als zuvor, nach Angaben des Verlegerverbands ist die Zahl verlegter Bücher in UK gestiegen! Die Preise sind eher gesunken: "By some measures, book prices have risen at above the level of inflation but the actual average selling price has gone down."

In den USA gab es auch nie eine Buchpreisbindung im europäischen Sinne.

Wenn man kleine Buchhändler stärken will, dann muss man selbst als Verbraucher dort hingehen. Bei uns ist es ja eher so, dass die großen Ketten sich einen Verdrängungswettbewerb leisten können, dank der hohen Margen in Deutschland. Denn der Zwischenhandelspreis ist nicht gebunden, so dass große Ketten größere Margen haben als kleine Buchhändler. Kulturförderung ist das nicht.

Und für den wahren Kulturschaffenden, den Autor, ist es eigentlich besser, wenn mehr (ggf. auch preiswertere) Bücher verkauft werden.