Die europäischen Bündnissysteme 1873-1911
Einleitung
Das Deutsche Reich
Das Deutsche Reich schließt 1873 mit Österreich-Ungarn und Russland das Dreikaiserabkommen, einen Pakt, der das monarchische Prinzip festschreibt. Wichtiger ist der 1879 geschlossene Zweibund mit Österreich, der 1882 zum Dreibund mit Italien erweitert wird. 1887 schließen Berlin und Petersburg den Rückversicherungsvertrag, den die deutsche Seite nach der Entlassung Bismarcks 1890 nicht verlängert.
Frankreich
Frankreich ist nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 außenpolitisch isoliert. Koloniale Gegensätze verhindern eine Verständigung mit Großbritannien und Italien, Bismarcks Bündnispolitik macht Abkommen mit den Bündnispartnern des Deutschen Reiches unmöglich. Erst als der deutsch-russische Rückversicherungsvertrag nicht verlängert wird, durchbricht Frankreich 1892 mit dem französisch-russischen Zweiverband seine Isolation.
Großbritannien
Großbritannien hatte 1870 bei Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges seine Neutralität erklärt und steht nach Kriegsende weitgehend isoliert da. Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts praktiziert das Land eine Außenpolitik der "splendid Isolation", die Bündnisse vermeidet, um politische Handlungsfreiheit zu behalten. Großbritannien findet sich 1887 zum Orientdreibund mit Italien und Österreich-Ungarn zusammen, lehnt ein Bündnis mit Deutschland jedoch ab.
Italien
Italien schließt sich nach der Besetzung von Tunis durch Frankreich 1882 dem Zweibund zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn an, der dadurch zum Dreibund erweitert wird. Irredentistische Bestrebungen belasten die Beziehungen zwischen Rom und Wien und höhlen den Dreibund aus. Im Mittelmeerabkommen und im Orientdreibund verpflichten sich Italien, Österreich-Ungarn und Großbritannien 1887 zur Aufrechterhaltung des Status quo im Mittelmeerraum.
Österreich-Ungarn
Österreich-Ungarn ist Mitglied des 1873 geschlossenen Dreikaiserabkommens mit dem Deutschen und dem Russischen Reich. 1879 schließen Österreich-Ungarn und das Deutsche Reich den Zweibund, der 1882 durch den Beitritt Italiens zum Dreibund wird. Das Mittelmeerabkommen und der Orientdreibund mit Großbritannien und Italien von 1887 ergänzen diese Bündnispolitik.
Russland
Russland hält trotz der Spannungen mit Österreich-Ungarn in der Balkanfrage an der 1872 eingeschlagenen Dreikaiserpolitik fest. Es ist Unterzeichner des Dreikaiserabkommens (1873) und des Dreikaiservertrags (1881). Als der deutsch-russische Rückversicherungsvertrag 1890 nicht verlängert wird, kommt es zur russisch-französischen Allianz von 1892.
- Einleitung
- Allianz der Monarchen
- Zweibund wird Basis für europäisches Bündnissystem
- Blockbildung beginnt mit Dreibund
- Kompliziertes Bündnissystem soll Krieg verhindern
- Flexible Politik für zerbrechliche Balance
- Verträge und beteiligte Staaten
- Bündnis Russland-Frankreich bedrängt Deutschland
- Voraussetzungen für den Ersten Weltkrieg
Bibliografie:
- Konrad Canis: Bismarcks Außenpolitik 1870-1890, Paderborn 2003
- K. Bockh: Von den Balkankriegen zum Ersten Weltkrieg, München 1996
- Herbert Elzer: Bismarcks Bündnispolitik von 1887, Frankfurt 1991
- Andreas Hillgruber: Bismarcks Außenpolitik, Freiburg 1992







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