Die Schweiz 1797-1814: Helvetik und Mediation
Die Wirkung der Französischen Revolution
Die engen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Bindungen an den mächtigen Nachbarn Frankreich ließ die revolutionären Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit rasch in der Eidgenossenschaft bekannt werden. In Paris gründeten Genfer und Freiburger Exilanten im Sommer 1790 einen Schweizerklub. Zum einflussreichsten Politiker aus der Eidgenossenschaft in Frankreich wurde der Waadtländer Frédéric César de La Harpe, der als unversöhnlicher Feind Berns ein militärisches Eingreifen zur Befreiung seiner Heimat verlangte.
Gegen die Forderungen ihrer ländlichen Untertanen setzten sich die Städte zur Wehr: Die Unruhen in Hallau (Frühjahr 1790) werden durch Schaffhausen ebenso erstickt wie die Erhebung der Unterwalliser durch das Oberwallis mit Hilfe Berns (August 1790), der Stäfner Handel (1794/95) endete mit einem Erfolg der Zürcher über ihre Untertanen am Zürichsee, die vergeblich die gleichen Rechte wie die Stadtbürger verlangt hatten. Eine Erhebung im Bistum Basel konnte im März 1791 noch durch österreichische Truppen niedergeworfen werden, im November 1792 jedoch wurde in Pruntrut die Raurakische Republik ausgerufen. Sie umfasste diejenigen Teile des Bistums Basel, die der Bischof als deutscher Reichsfürst regierte und die von den Franzosen im April 1792 besetzt worden waren. Im März 1793 wurde die Republik von Frankreich annektiert.
Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft
Mit dem Staatsstreich vom 18. Fructidor (4. September) 1797 kamen in Paris neue Herren an die Macht. Sie waren entschlossen - vor allem auf Grund der Erfolge General Napoleon Bonapartes in Italien -, militärisch gegen die Eidgenossenschaft vorzugehen, und wurden darin von La Harpe bestärkt, der in einem Memorandum vom 11. September 1797 das Direktorium, in dem der Elsässer Jean Baptiste Reubell für die Außenpolitik zuständig war, zum Sturz der eidgenössischen Regierungen aufforderte.
Am 12. Dezember 1797 formulierte der Basler Oberstzunftmeister Peter Ochs, der zu Gesprächen über eine Erweiterung Basels durch Angliederung des (österreichischen) Fricktals nach Paris gereist war, auf Bitten Napoleons den Entwurf einer - streng zentralistischen - schweizerischen Verfassung ("Ochsenbüchlein"). Als Reaktion auf den französischen Einmarsch im "schweizerischen Teil" des Bistums Basel (Münstertal, Erguel und Neuenstadt) am 15. Dezember 1797 berief Zürich für den 26. Dezember die Tagsatzung nach Aarau ein. Doch die Repräsentanten der 13 Orte konnten sich - auch auf Grund von zielgerichteten Intrigen des französischen Beauftragten Joseph Mengaud - zu keinen Maßnahmen entschließen und wurden von den Ereignissen überrollt: Am 28. Dezember erklärte sich Frankreich zum Schutzherrn aller Waadtländer, am 20. Januar 1798 vollzog sich in Basel eine demokratische Umwälzung, am 24. Januar wurde in Lausanne die Lemanische Republik ausgerufen, am 28. Januar rückte der französische General Philippe Romain Ménard in Lausanne ein.
Bis März vollzog sich fast überall der Zusammenbruch der alten Ordnung: Zürich, Schaffhausen, Freiburg, Solothurn, Luzern und sogar Bern beschlossen Verfassungsrevisionen und stellten der Landschaft eine Beteiligung an der politischen Willensbildung in Aussicht. Auch die Gemeinen Herrschaften und Untertanenlande wurden in die Freiheit entlassen.
So war die Umgestaltung - wenn auch auf Druck von außen - schon in vollem Gange, als sich Frankreich zum Krieg entschloss. Innere Zerstrittenheit, Gleichgültigkeit der übrigen Orte und gezielte Intrigen erleichterten es dem französischen Oberkommandierenden General Guillaume Brune, Bern in einem viertägigen Feldzug niederzuwerfen.
Die Helvetische Republik
Auf der Grundlage der von Ochs geleisteten Vorarbeiten und nachdem der Plan einer Aufsplitterung in die Republiken Rhodanien (Westschweiz und Tessin), Tellgau (Urkantone) und Helvetische Republik (Nord- und Ostschweiz) von den Franzosen fallen gelassen worden war, stimmten am 12. April 1798 in Aarau zehn der vorgesehenen 22 Kantone der Verfassung der Helvetischen Republik zu.
Erstmals waren darin die Gleichheit aller vor dem Recht, die repräsentative Demokratie (Urversammlungen mit geringen Rechten) und die Gewaltenteilung in eine Legislative (Senat und Großer Rat), Exekutive (Fünfköpfiges Direktorium, das die vier Fachminister und die Regierungsstatthalter der Kantone ernannte) und Judikative (Oberster Gerichtshof und Kantons- bzw. Distriktsgerichte) verwirklicht. Durch ihren Zentralismus legte die Verfassung jedoch den Keim künftiger Konflikte: Den Kantonen war kein politisches Eigenleben zugestanden worden, die Eidgenossenschaft bildete eine unteilbare Republik.
Nicht alle Teile der Alten Eidgenossenschaft gehörten zum neuen Staat: Die Bündner Untertanengebiete Veltlin, Bormio und Chiavenna hatten sich bereits 1797 gelöst, Mülhausen, das Bistum Basel, Biel und Genf, das bereits im Oktober 1792 Ziel französischer Revolutionstruppen war, wurden an Frankreich bzw. seine Satellitenstaaten angeschlossen. Der Widerstand in der Innerschweiz und im Wallis wurde im April/Mai gewaltsam niedergeworfen, die Ablehnung des Eids auf die Verfassung durch Nidwalden führte am 9. September 1798 zur Niedermetzelung von Hunderten Nidwaldner durch französische Truppen.
Die Herrschaft der Franzosen
Auf viele Intellektuelle hatte das revolutionäre Frankreich große Anziehungskraft ausgeübt. Dazu gehörten die Zürcher Paul Usteri und Hans Conrad Escher, der Basler Peter Ochs und die Hagauer Albrecht Rengger und Philipp Albert Stapfer.
Die tatsächliche Haltung der Franzosen nach ihrem Einmarsch im März 1798 enttäuschte jedoch auch viele Gutwillige: In Bern wurde sofort der umfangreiche Staatsschatz konfisziert, im Juni 1798 mussten auf französische Weisung zwei gemäßigte Direktoriumsmitglieder ihren Hut nehmen; sie wurden durch Ochs und La Harpe ersetzt, am 19. August 1798 nötigte Frankreich der Eidgenossenschaft ein für sie ungünstiges Militärbündnis auf, mit dem die Neutralität aufgegeben wurde.
Dennoch entfalteten vor allem die Minister Stapfer (Künste und Wissenschaften) und Rengger (Inneres) eine lebhafte Tätigkeit und nahmen umfangreiche Reformen im Schulwesen, der Gemeindeordnung, im Bereich der Justiz sowie bei Steuern und Abgaben in Angriff.
Als Verbündeter Frankreichs wurde die Schweiz im Zweiten Koalitionskrieg zum Kriegsschauplatz. In der Ersten Schlacht bei Zürich am 4. Juni 1798 vertrieb der österreichische Erzherzog Karl die Franzosen unter General Andre Masséna aus Zürich. In der Ostschweiz machten sich die nach Österreich emigrierten früheren Herren wieder bemerkbar, die sich jedoch vergeblich um Wiederherstellung der vorrevolutionären Zustände bemühten. Trotz der Heranführung russischer Truppen unter General Alexander W. Suworow blieb Masséna in der Zweiten Schlacht bei Zürich (25./26.09.1798) siegreich; bis Oktober hatte sich die Helvetische Republik wieder überall durchgesetzt.
Neue Krisen und Konflikte
Sofort nach dem Ende des Krieges setzten die Parteikämpfe zwischen den Unitariern, die den Einheitsstaat verteidigen wollten, und den Föderalisten, die einen Staatenbund befürworteten, wieder ein. Am 8. Januar wurde La Harpe gestürzt und das Direktorium aufgelöst. Am 7. August 1800 folgte der Zweite Staatsstreich, die gesetzgebenden Räte wurden nach Hause geschickt und durch einen Vollziehungsausschuss aus gemäßigten Mitgliedern, darunter der Berner Frisching, ersetzt.
Um die Konflikte in der Schweiz zu lösen, legte Napoleon, mittlerweile zum Ersten Konsul aufgestiegen, am 9. Mai 1801 den Verfassungsentwurf für einen Staatenbund vor. Strittig blieb jedoch die damit gleichzeitig vorgesehene Abtretung des Wallis, das eine eigene Republik werden sollte.
Mit Unterstützung Frankreichs siegten im Dritten Staatsstreich (27./28.10.1801) die Föderalisten, an die Spitze der Regierung trat mit Alois Reding ein Angehöriger eines führenden Geschlechts aus dem "Ancien regime". Damit waren die Verfassungskämpfe jedoch noch nicht zu Ende: Im Vierten Staatsstreich gewannen am 17. April 1802 erneut die Unitarier die Mehrheit, die im Juni 1807 dem Volk einen zentralistischen Verfassungsentwurf zur Abstimmung vorlegten: Obwohl mit 92 423 Neinstimmen und 72 453 Jastimmen die Ablehnung überwog, wurde die Verfassung dennoch für angenommen erklärt, indem die Enthaltungen zu den Jastimmen hinzugezählt wurden.
Die Tage der Helvetischen Republik waren dennoch gezählt. Im Juli und August zog Napoleon seine Truppen zurück, und seine Rechnung ging auf: In Appenzell, Glarus, Graubünden und der Innerschweiz erhoben sich die Föderalisten, im September ging auch Zürich zu den Aufständischen über, die helvetische Regierung musste schließlich nach Lausanne fliehen. Am 30. September 1802 ordnete Napoleon die Waffenruhe an und erbot sich zugleich als Vermittler. Im Dezember 1802 wurden über 60 Deputierte als Helvetische Consulta nach Paris berufen. Napoleon wünschte die Wiedereinführung des Föderalismus: Eine politisch ruhige Eidgenossenschaft diente am besten seinen Interessen.
Die Mediationsverfassung
Am 19. Februar 1803 übergab Napoleon der Consulta die Mediationsakte. Die Schweiz wurde wieder ein Staatenbund, die bürgerlichen Freiheitsrechte blieben erhalten. Die 19 Kantone erhielten weit gehende Befugnisse: Den Landsgemeindekantonen wurden ihre alten Selbstbestimmungsrechte weitgehend belassen, allerdings ohne Ausübung der Strafjustiz. Die Städtekantone erhielten eine Repräsentativverfassung mit Zensuswahlrecht (in Bern war das aktive Wahlrecht an ein Vermögen von 1000 Franken und das passive an ein Vermögen von 10 000 Franken geknüpft) und einem Übergewicht der Legislative (Kleiner Rat aus 15-27 Mitgliedern). Damit wurde die Aristokratie zum Teil in ihre alten Ämter wieder eingesetzt.
Die neuen Kantone Sankt Gallen, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt erhielten gleichfalls Repräsentativverfassungen. In Graubünden wurden die drei rätischen Bünde bei Wahrung der Gerichtsbarkeit und der Gemeindeautonomie restituiert. Auf Bundesebene wurde die Tagsatzung wiederhergestellt, der die Entscheidung über Verträge mit anderen Staaten, die Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit, die Wahl des Generals und die Schlichtung von Streitigkeiten übertragen wurde. Die Städte Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern sollten sich jährlich mit dem Amt des Vororts abwechseln.
Die Schweiz in den napoleonischen Kriegen
In den Kriegen Frankreichs gegen Österreich (1805 und 1809) und Preußen (1806) erklärte sich die Eidgenossenschaft für neutral. Der von der Tagsatzung zum General ernannte Berner Niklaus Rudolf von Wattenwyl organisierte mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Grenzschutz.
Am 28. März 1812 wurde eine neue Militärkapitulation mit Frankreich abgeschlossen. Darin gewährte die Schweiz Napoleon 12 000 Söldner und verpflichtete sich zugleich, keiner anderen Macht Soldaten zu stellen. Beim Russlandfeldzug 1812 zeichneten sich die Schweizer vor allem beim Rückzug über die Beresina (November 1812) aus. Nur rund 700 von den fast 9000 Mann kamen zurück.
Das sich abzeichnende Ende der französischen Herrschaft hatte auch Folgen für die Schweiz: Die Tagsatzung proklamierte am 18. November 1813 die bewaffnete Neutralität, verzichtete jedoch auf eine klare Loslösung von Frankreich ebenso wie auf eine aktive Grenzbesetzung gegen die Alliierten, die durch schweizerisches Territorium auf Frankreich vorrückten. Am 29. Dezember 1813 wurde die Mediationsverfassung aufgehoben. Nun begann der Streit um eine neue Verfassung, die entscheidend von den Vorgängen in Wien beeinflusst wurde, wo die alten Monarchien seit September 1814 über die Ordnung Europas nach der Niederringung Napoleons berieten.
Bibliografie:
- Holger Böning: Der Traum von Freiheit und Gleichheit. Helvetische Revolution und Republik - Die Schweiz auf dem Weg zur bürgerlichen Demokratie 1798-1803, Zürich 1998
- Die Helvetik /L'Helvetique /L'Elvetica. Der Anfang der modernen Schweiz /La naissance de la Suisse moderne / L'inizio della Svizzera moderna. Hrsg.: Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz, Aarau 1998. 1 CD-ROM (Multimedia)
- Ulrich Im Hof: Geschichte der Schweiz, Stuttgart 41987
- Markus Kutter: Der modernen Schweiz entgegen. 1.: Der Anfang der modernen Schweiz. Übergang von der Alten Eidgenossenschaft zur Helvetischen Republik (1798-1803), Basel 1996









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